Straßennamen
Straßennamen
A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z
Straßennamen lassen sich in den Dörfern seit Jahrhunderten nachweisen. So befand sich der Hof des Wöhlers Matthias Cordt 1699 „bey der breiten Straße“, wie es in der Landschatzbeschreibung heißt. Bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts sind solche Ortsbestimmungen mit Angabe der Straße für Höfe und Häuser allerdings selten. Ab den ausgehenden 1760er Jahren waren die Häuser im Dorf fortlaufend nummeriert, was auch dem Briefträger eine sichere Zustellung der Post ermöglichte. Diese fortlaufenden Hausnummern waren aus den Brandkatasternummern entstanden.
Im Fürstbistum Hildesheim erließ Fürstbischof Friedrich Wilhelm im Dezember 1765 eine Verordnung auf die die Gründung einer „Brandversicherungs-Gesellschaft“ – nach Vorbild der bereits seit 1750 existierenden „Calenberger Brand-Sozietät“ im Kurfürstentum Hannover – folgte. Diese neue Gesellschaft stützte sich auf Kredite der fürstbischöflichen Landeskasse. Die Leitung der Gesellschaft übernahm die fürstbischöfliche Regierung unter Beteiligung der Stände. Die Mitgliedschaft in der „Brandversicherungs-Gesellschaft“ war verpflichtend. Es entstand damit ein wichtiges System zur Absicherung gegen Brände – von Seiten des Fürstbischofs und seiner Regierung allerdings nicht uneigennützig. In den alten Akten finden sich immer wieder Fälle in denen den Hofbesitzern für einige Jahre die Steuern und Abgaben erlassen werden mussten, da sie nach einem Brand nicht zahlungsfähig waren.
Die neue „Brandversicherungs-Gesellschaft“ schickte Kommissionen auf die Dörfer, die von Haus zu Haus gingen, die Höfe in ein Kataster aufnahmen und sie dabei fortlaufend nummerierten. Das Alter der Höfe oder Häuser spielte dabei keine Rolle! Nach dieser Nummerierung angelegte Höfe oder gebaute Häuser erhielten jeweils die nächste freie Nummer. Erst für diese ergibt sich damit eine zeitliche Abfolge.
In einigen Dörfern erfolgte in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts eine erneute Durchnummerierung der Haus- und Hofstellen, so z.B. in Schellerten: Bei der ersten Nummerierung Ende der 1760er Jahre begann die Nummerierung Mitten im Dorf. Die Brandkatasternummer „1“ erhielt damals der Hof mit der heutigen Bezeichnung „Dorfstraße 30“. Ein Jahrhundert später begann die neuerliche Nummerierung am nördlichen Dorfrand. Die Brandkatasternummer „1“ erhielt der Hof mit der heutigen Anschrift „Berliner Straße 23“. Die alte Nummer „1“ hatte jetzt die Brandkatasternummer „69“.
Schon bald nach der Einführung der Brandkatasternummern erscheinen diese auch in anderen Listen wie z.B. Steuerlisten. Sie ermöglichten eine eindeutige Identifikation der Höfe und Häuser im Dorf. Die Bezeichnung „Hausnummer“ setzte sich nach und nach durch. Zu den vereinzelt bereits vorhandenen Straßennamen hatten sie – anders als wir es heute kennen – keine Beziehung.
Nach dem Anwachsen der Orte durch die Neubausiedlungen ab den 1950er Jahren waren die Gemeinderäte aufgefordert erstmalig amtliche Straßennamen zu vergeben, um sie bei den Postadressen zu verwenden. Wendhausens Gemeindedirektor Lothar Schmarsli unterzeichnete am 18. Dezember 1968 einen Aushang und verkündete damit die Änderung der Hausnummern aufgrund eines Gesetzes von 1951. Von nun an beginnt die Nummerierung in Wendhausen in jeder Straße erneut mit der Hausnummer 1.
In Ottbergen beschloss der Gemeinderat die Straßennamen bereits am 1. Juni 1967. Die Neu-Nummerierung trat am 1. August 1967 in Kraft.
Die neue Nummerierung der Grundstücke in den Ottberger Straßen erfolgte nicht wie in vielen Orten üblich: eine Straßenseite mit geraden Nummern, die andere mit ungeraden Nummern („Zick-Zack-Nummerierung“ oder auch „Pariser Nummerierung“). Vielmehr beginnt sie an einer Straßenseite mit Nr. 1 fortlaufend bis zum Ende der Straße. Auf der Gegenseite beginnt die Nummerierung am Ende der Straße fortlaufend bis zum Anfang der Straße. Dadurch liegen an einem Ende der Straße die Nr. 1 und die höchste Nummer der Straße gegenüber. Diese Art der Nummerierung wird auch „Hufeisennummerierung“ oder „Berliner Nummerierung“ genannt.
Der Schellerter Gemeinderat bildete am 16. Juni 1967 zunächst einen Ausschuss, „damit das Problem der Ortsstraßenbenennung in Angriff genommen werden kann“. Drei Jahre später, am 1. Oktober 1970, machte Bürgermeister Bienek den Entwurf für Straßennamen und Hausnummern im Gemeinderat bekannt. Bereits im Februar 1971 beauftragte der Rat die Firma Turnier in Hildesheim mit der Anfertigung von Straßen- und Hausnummernschildern.
Mit der Bildung der Einheitsgemeinde Schellerten am 1. März 1974 ergaben sich in den zwölf Orten Überschneidungen bei den Straßennamen. Umbenennungen wurden notwendig, um Doppelungen oder ähnliche Namen bei gleicher Postleitzahl zu vermeiden. Für Ottbergen betraf es die Kirchgasse und den Weg zur Ziegelei. Sie mussten umbenannt werden. Andererseits gab z.B. Schellerten den Straßennamen „Im Winkel“ zugunsten von Ottbergen auf.