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Partnerschaft Amt Niemegk

Seit dem 13.12.1997 besteht eine offizielle Städte-Partnerschaft mit dem Amt Niemegk im Bundesland Brandenburg, die durch zahlreiche Kontakte gepflegt wird.

Eine Verwandte des Niemegker Uhrmachermeisters Michael Ritt war Sekretärin des damaligen ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Schellerten, Heinrich Oelkers. So entstanden zur Wendezeit (1989/90) erste Kontakte, die nach den Kommunalwahlen im Mai 1990 in dem neu gebildeten Land Brandenburg schnell zu weiteren Gesprächen der neu gewählten Niemegker Stadtverordneten Michael Ritt und Thomas Griesbach mit dem Schellerter Ratsvorsitzenden führten.

Aufgrund einer Bitte der Stadtverwaltung Niemegk um Amtshilfe kam es am 03. Juni 1991 zu einem ersten offiziellen Treffen mit Vertretern der Gemeindeverwaltung Schellerten. Ein Gegenbesuch in Niemegk erfolgte kurze Zeit später am 25. Juni 1991.

Die Verantwortlichen im Amt Niemegk mit seiner dünnbesiedelten Fläche von 160 km² und mehr als 16 Orten standen vor Aufgaben der verwaltungsmäßigen Neuorganisation, die noch um einiges umwälzender waren, als die Aufbauleistungen, die von den Schellerter Entscheidungsträgern in den 1970er Jahren zu bewältigen gewesen waren. So stellten die Mitarbeiter beider Verwaltungen und die ehrenamtlich Wirkenden in den Gemeinden sehr schnell ein hohes Maß an Übereinstimmung in Zielen und Aufgaben in den unterschiedlichsten Bereichen kommunalen Lebens fest.

1992 gab es die ersten Kontakte zwischen der Niemegker Feuerwehr und den Ortsfeuerwehren der Gemeinde Schellerten. Im Frühjahr nahmen Feuerwehr­angehörige aus Niemegk erstmalig als Beobachter eines Grundausbildungs­lehrganges in Oedelum teil. Aus diesem Besuch entstanden viele gemeinschaftliche Aktionen und Unterstützungen beim Aufbau der Niemegker Feuerwehr. Es folgten gemeinsame Treffen und Veranstaltungen wie z.B. die gemeinsamen Zeltlager der Jugend­feuerwehren des Amtes Niemegk und Schellerten mit Söhlde.

Nach mehreren Jahren des Kennenlernens und intensiver Freundschaften, wurde im Frühjahr 1997 von Seiten des Amts Niemegk der Wunsch nach Abschluss einer offiziellen Partnerschaft geäußert. Die Stadtverordneten beschlossen am 11. Juni 1997 die Vorbereitung eines Partnerschaftsvertrages durch die Amtsverwaltung. Diesem Vertrag standen auch Rat und Verwaltung der Gemeinde Schellerten positiv gegenüber.

Die Partnerschaftsurkunde wurde am 3. Dezember 1997 in Schellerten und am 13. Dezember 1997 in Niemegk feierlich unterzeichnet.

Aus Anlass der Partnerschaft fassten der Amtsausschuss des Amtes Niemegk und der Rat der Gemeinde Schellerten einen gemeinsamen Beschluss, mit folgendem Inhalt:
 

Gemeinsamer Beschluss
des Amtsausschusses der Amtsgemeinde Niemegk und
des Rates der Gemeinde Schellerten

  1. Die Partnerschaft steht für jeweils alle amtsangehörenden Gemeinden der Amtsgemeinde Niemegk und alle Ortschaften der Gemeinde Schellerten in jeder beliebigen Beziehung offen. Die Verwaltungen sind bei der Herstellung von ersten Kontakten behilflich.
     
  2. Es wird eine Art der Partnerschaft angestrebt, die über den Rahmen der Beziehungen öffentlicher Einrichtungen untereinander hinausgeht. Vereine, Bürgerbewegungen und Interessengemeinschaften aller Art, insbesondere auf den Gebieten Sport und Kultur werden ermutigt, partnerschaftliche Beziehungen zu Gleichgesinnten im Bereich des anderen Partners aufzunehmen.
     
  3. Im Hinblick auf die Bedeutung der Feuerwehr in beiden Gemeinden werden die bestehenden und neuen kameradschaftlichen Beziehungen der Feuerwehren zueinander nach Kräften gefördert.
     
  4. Die Verwaltungen der Amtsgemeinde Niemegk und der Gemeinde Schellerten bekunden ihre Absicht zur Zusammenarbeit durch Erfahrungsaustausch auf der Ebene ihrer Repräsentanten so oft hierzu ein Anlass gesehen wird, mindestens jedoch einmal in jeder Legislaturperiode der Vertretung.
    Der Erfahrungsaustausch soll sich auch auf nachgeordnete Bereiche der Verwaltungen erstrecken, wenn und soweit hierfür sachliche Gründe bestehen.
    • Austausch von Daten, Verwaltungsunterlagen u. ä., wobei die Vorschriften über Datenschutz und Amtsgeheimnis strikt zu wahren sind.
    • Abordnung von Auszubildenden während des letzten Ausbildungsjahres.
    Die Auszubildenden sollen die Möglichkeit erhalten, das jeweils andere Kommunalverfassungsrecht in der praktischen Anwendung kennenzulernen. Die Dauer der Abordnung wird einvernehmlich festgelegt; die Kosten trägt derjenige Ausbildende, der die Abordnung verfügt. Die Partner sind einander behilflich, die entstehenden Kosten so gering wie möglich zu halten.
     
  5. Die Partner werden auf eine Zusammenarbeit der Schulen in ihren Gebieten hinwirken. Ziel soll sein, dass die Schüler neben dem Schulsystem Land und Leute des anderen Partners kennenlernen. Anzustreben ist, dass jede(r) Schüler(in) während der Schulzeit im Rahmen von Klassenfahrten, Exkursionen, Projekttagen etc. beim anderen Partner zu Besuch war.
     
  6. Ausdrücklich wird erklärt, dass die Herstellung freundschaftlicher Beziehungen zwischen Kirchengemeinden im Rahmen dieser Partnerschaft in gleicher Weise willkommen ist.
     
  7. Die offizielle Partnerschaft wird durch Unterzeichnung einer Partnerschaftsurkunde wirksam.

     

Bis heute wird die Partnerschaft durch zahlreiche Besuche auf den verschiedenen Ebenen „gelebt“. Eine Eiche, als Symbol der Partnerschaft von den Vertretern des Amtes Niemegk zum 40. Jubiläum der Gemeinde Schellerten über­reicht, ziert heute das Rathaus­grund­stück in Schellerten.

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