Dorfgemeinschaftshäuser
Dorfgemeinschaftshäuser
Die Dorfgemeinschaftshäuser sowie - eingeschränkt - Feuerwehrunterrichtsräume und Räume in den Grundschulen können (anders als die Turn-, Sport- und Gymnastikhallen, die nur den dem Schulsport sowie den örtlichen Vereinen und Verbänden zur Verfügung stehen) von der örtlichen Gemeinschaft genutzt werden.
Vereine und Verbände mit Sitz in der Gemeinde Schellerten können einen Zuschuss zu den Gebühren beantragen, soweit die Nutzung der Einrichtung ausschließlich zu Trainings-, Übungs- und Unterrichtsbetrieb oder der Jugendförderung dient und keine Gewinne erzielt werden. Die Gebühren und sonstigen Nutzungsbedingungen sind in der als PDF-Dokument verfügbaren Gemeinschaftseinrichtungsgebührensatzung geregelt.
Um eine Gemeinschaftseinrichtung zu nutzen muss ein Antrag gestellt werden. Dieser steht als PDF-Dokument zur Verfügung.
Über Nutzungsmöglichkeiten der Gemeinschaftseinrichtungen in den Ortschaften informieren die Ortsbürgermeister/innen und Ortsvorsteher.