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Kommunal·wahlen 2026 in der Gemeinde Schellerten
Am 13. September 2026 sind in Niedersachsen Kommunal·wahlen.
Bei den Kommunal·wahlen wählen die Menschen in der Gemeinde Schellerten zum Beispiel einen neuen Land·rat für den Land·kreis Hildesheim.
Oder eine neue Bürger·meisterin oder einen neuen Bürger·meister für die Gemeinde Schellerten.
Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen zu den Kommunal·wahlen.
Auf dieser Seite erfahren Sie:
- Was wählen die Menschen bei den Kommunal·wahlen?
- Wen kann ich bei den Kommunal·wahlen wählen?
- Wer darf bei den Kommunal·wahlen wählen?
- Wie kann ich bei den Kommunal·wahlen wählen?
- Welche Hinweise zur Barriere·freiheit gibt es?
- Wo finde ich weitere Informationen?
- Weitere Informationen in Alltagssprache
Was wählen die Menschen bei den Kommunal∙wahlen?
Am 13. September 2026 sind in Niedersachsen Kommunal·wahlen.
Eine Kommune ist zum Beispiel eine Gemeinde.
Oder eine Stadt.
Viele Politiker möchten als Kandidat bei der Wahl mit·machen.
Ein Kandidat ist eine Person.
Diese Person können andere Menschen bei der Wahl wählen.
Die Menschen in Niedersachsen können bei der Wahl mit·bestimmen:
Diese Politiker sollen für meine Kommune Politik machen.
Und diese Politiker sollen in meiner Kommune wichtige Entscheidungen machen.
Das wählen die Menschen bei den Kommunal·wahlen in der Gemeinde Schellerten:
- Die Menschen wählen einen Land·rat für den gesamten Land·kreis Hildesheim.
- Die Menschen wählen eine Bürger·meisterin oder einen Bürger·meister für die Gemeinde Schellerten.
- Die Menschen wählen einen Kreis·tag.
- Die Menschen wählen den Gemeinde·rat für die Gemeinde Schellerten.
- Und in den Orten Ahstedt, Bettmar, Dingelbe, Dinklar, Garmissen-Garbolzum, Kemme, Oedelum, Ottbergen, Schellerten und Wendhausen wählen die Menschen Orts·räte für die eigene Ortschaft.
- In Farmsen und Wöhle werden keine Orts·räte gewählt. In diesen zwei Ortschaften gibt es Ortsvor·steherinnen oder Orts·vorsteher.
Bei der Kommunal·wahl bekommen die Menschen mehrere Stimm·zettel.
Auf den Stimm·zetteln können die Menschen dann die Politiker wählen.
Wichtig:
Ein Kandidat hat bei der Wahl für den Land·rat nicht die Hälfte von den Stimmen?
Oder nicht die Hälfte von den Stimmen bei der Wahl für den Bürger·meister?
Dann gibt es am 27. September 2026 eine Stich·wahl.
Eine Stich·wahl ist ein zweiter Wahl·gang.
Die Stich·wahl ist dann zwischen den zwei Bewerbern mit der höchsten Stimmen·zahl.
Wen kann ich bei den Kommunal·wahlen wählen?
Bei den Kommunal·wahlen können Sie verschiedene Personen wählen.
Diese Personen sind Mitglieder in unterschiedlichen Parteien.
Eine Partei ist eine Gruppe von Menschen.
Jede Partei hat verschiedene politische Ziele.
In Deutschland gibt es viele Parteien.
Sie möchten:
Andere Menschen sollen eine bestimmte Person wählen können.
Dann müssen Sie diese Person zur Wahl aufstellen.
Das heißt:
Sie machen einen Wahl·vorschlag.
Das funktioniert so:
Sie möchten einen Wahl·vorschlag machen?
Und die Person soll bei einem von diesen Bereichen als Kandidat mit·machen:
- Kreis·tag.
- Gemeinde·rat von der Gemeinde Schellerten
- Und die Orts∙räte für die eigene Ortschaft.
Dann muss diese Person bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Das heißt:
Diese Person muss bestimmte Dinge haben.
Oder bestimmte Dinge machen.
Das sind die Voraussetzungen für die Personen:
- Personen mit einem deutschen Pass.
- Oder einen Pass aus einem anderen EU-Land.
Ein EU-Land ist ein Land, das freiwillig bei der Europäischen Union (EU) mitmacht.
Zur EU gehören 27 Länder.
Deutschland gehört zur EU.
- Personen ab 18 Jahren.
- Personen mit Wohn·sitz im Wahl·gebiet.
Ein Wohn·sitz ist zum Beispiel Ihre Wohnung.
Oder Ihr Haus.
Eine Person erfüllt alle diese Voraussetzungen?
Dann kann diese Person bei der Wahl als Kandidat mit·machen.
Ein Kandidat ist eine Person.
Diese Person können andere Menschen bei der Wahl wählen.
Beachten Sie:
Den Wahl·vorschlag konnten Sie bis spätestens zum 20. Juli 2026 bei Ihrer Wahl·leitung abgeben.
Sie möchten einen Wahl∙vorschlag machen?
Und die Person soll bei einem von diesen Bereichen als Kandidat mit∙machen:
• Land·rat für den Land·kreis Hildesheim.
• Bürger·meister für die Gemeinde Schellerten.
Dann muss diese Person bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Das heißt:
Diese Person muss bestimmte Dinge haben.
Oder bestimmte Dinge machen.
Das sind die Voraussetzungen für die Personen:
- Personen mit einem deutschen Pass.
- Oder einen Pass aus einem anderen EU-Land.
Ein EU-Land ist ein Land, das freiwillig bei der Europäischen Union (EU) mitmacht.
Zur EU gehören 27 Länder.
Deutschland gehört zur EU.
- Personen zwischen 23 und 66 Jahren.
Eine Person erfüllt alle diese Voraussetzungen?
Dann kann diese Person bei der Wahl als Kandidat mit∙machen.
Ein Kandidat ist eine Person.
Diese Person können andere Menschen bei der Wahl wählen.
Beachten Sie:
Den Wahl·vorschlag konnten Sie bis zum 6. Juli 2026 bei Ihrer Wahl·leitung abgeben.
Sie haben Fragen?
Dann können Sie die Wahl·leiter von Gemeinde oder Land·kreis anrufen.
Bei dem Land·kreis Hildesheim können Sie Frau Zimmer·mann anrufen.
Oder Sie können Herrn Voss anrufen.
Oder Frau Wissmann.
Das ist die Telefon·nummer:
051 21 309 24 01
Sie können auch eine E-Mail schreiben.
Das ist die E-Mail-Adresse:
Tanja.Zimmermann@landkreishildesheim.de
Und das ist die Adresse:
Marie-Wagen·knecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Bei der Gemeinde Schellerten können Sie Herrn Lindinger anrufen.
Oder Sie können Frau Umlauf anrufen.
Das ist die Telefon·nummer:
051 23 401 17
Sie können auch eine E-Mail schreiben.
Das ist die E-Mail-Adresse:
Und das ist die Adresse:
Rat·haus·straße 8
31174 Schellerten
Wer darf bei den Kommunal·wahlen wählen?
Sie möchten wählen gehen?
Dann müssen Sie diese Dinge beachten:
1. Nur wahl∙berechtigte Personen dürfen wählen
Wahl∙berechtigt heißt:
Sie müssen bestimmte Vor·aussetzungen erfüllen.
Sie müssen also bestimmte Dinge haben.
Oder bestimmte Dinge machen.
Diese Personen sind wahl∙berechtigt:
- Personen mit einem deutschen Pass.
- Oder einen Pass aus einem anderen EU-Land.
Ein EU-Land ist ein Land, das freiwillig bei der Europäischen Union (EU) mitmacht.
Zur EU gehören 27 Länder.
Deutschland gehört zur EU.
- Personen ab 16 Jahren.
- Personen mit Wohn·sitz im Wahl·gebiet.
Ein Wohn∙sitz ist zum Beispiel Ihre Wohnung.
Oder Ihr Haus.
- Ein Gericht darf nicht sagen:
Diese Person darf nicht wählen.
2. Ihr Name muss im Wähler·verzeichnis stehen
Ein Wähler∙verzeichnis ist eine Liste mit Namen.
Auf dieser Liste muss auch Ihr Name stehen.
Ihr Name steht auf der Liste?
Dann dürfen Sie wählen.
Ihr Name steht nicht auf der Liste?
Dann dürfen Sie nicht wählen.
So können Sie wissen:
Mein Name steht auf der Liste.
- Sie sind 16 Jahre alt?
- Sie haben einen deutschen Pass?
- Und ein Gericht hat Ihnen das Recht zu wählen nicht verboten?
Dann stehen Sie automatisch auf der Liste.
Sie müssen also nichts tun.
Dann können Sie in Ihrem Wahl∙lokal wählen.
Ein Wahl·lokal ist ein öffentliches Gebäude.
Zum Beispiel eine Schule.
Oder ein Dorfgemeinschafts·haus.
Und das Wahl·lokal ist meistens in der Nähe von Ihrem Zuhause.
Oder Sie wählen per Brief∙wahl.
Bei der Brief∙wahl wählen Sie schon vor dem Wahl∙tag.
Bei der Brief∙wahl wählen Sie per Brief.
Dafür bekommen Sie bestimmte Unterlagen per Post.
Per Post bekommen Sie dann Ihren Wahl·schein.
Sie wohnen in der Gemeinde Schellerten?
Dann können Sie auch zum Rat·haus gehen.
Und Sie können erfahren:
Steht mein Name auf der Liste?
Das können Sie vom 24. bis 28. August 2026 machen:
- Am 24. August von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 15 Uhr bis 18 Uhr.
- Am 25. August nach einem Telefon·gespräch mit Frau Umlauf.
- Am 26. August von 9 Uhr bis 12 Uhr.
- Am 27. August von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 15 Uhr bis 16.30 Uhr.
- Und am 28. August von 9 Uhr bis 12 Uhr.
Das ist die Adresse vom Rat·haus:
Rat·haus·straße 8
31174 Schellerten
Sie wohnen in einer anderen Stadt oder einer anderen Gemeinde?
Dann müssen Sie in das Bürger·büro von Ihrer Stadt oder Gemeinde gehen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internet·seite von Ihrer Stadt oder Gemeinde.
3. Oder Sie müssen Ihre Wahl·benachrichtigung zeigen
Sie sind wahl·berechtigt?
Wahl∙berechtigt heißt:
Sie müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Sie müssen also bestimmte Dinge haben.
Oder bestimmte Dinge machen.
Dann bekommen Sie vor der Wahl eine Wahl∙benachrichtigung.
Eine Wahl∙benachrichtigung ist eine Einladung zur Wahl.
Die Wahl∙benachrichtigung bekommen Sie per Post.
Mit dieser Einladung können Sie wählen gehen.
Auf einer Wahl∙benachrichtigung steht
- Das Datum von der Wahl.
- Und die Uhr·zeit.
- Und auch eine Adresse.
- Diese Adresse ist von einem Ort.
Dieser Ort heißt: Wahl∙lokal.
Die Wahl·benachrichtigung bekommen Sie bis zum 23. August 2026 in Ihren Brief·kasten.
Mit der Wahl·benachrichtigung können Sie auch die Brief·wahl machen.
Bei der Brief∙wahl wählen Sie schon vor dem Wahl∙tag.
Bei der Brief·wahl wählen Sie per Brief.
Dafür bekommen Sie bestimmte Unterlagen.
Und Sie bekommen einen Wahl·schein.
Die Unterlagen müssen Sie dann per Post an das Wahl·amt zurück∙schicken.
So müssen Sie nicht zum Wahl·amt gehen.
Und Sie können trotzdem an den Kommunal·wahlen teil·nehmen.
Wie kann ich bei den Kommunal·wahlen wählen?
Bei den Kommunal·wahlen gibt es mehrere Wahlen.
- Sie wählen den Rat von der Gemeinde Schellertem.
- Sie wählen den Ortsrat.
- Und Sie wählen den Kreis·tag von dem Land·kreis Hildesheim.
Für jede von diesen Wahlen bekommen Sie einen Stimm·zettel.
Sie haben 3 Stimmen pro Stimm∙zettel.
Das heißt:
Auf dem Stimm·zettel dürfen Sie 3 Kreuze machen.
Sie können diese 3 Stimmen auf·teilen.
Das heißt:
Sie können alle Stimmen 1 Kandidaten geben.
Oder Sie können die Stimmen auch auf verschiedene Kandidaten verteilen.
Ein Kandidat ist eine Person.
Diese Person können andere Menschen bei der Wahl wählen.
Beachten Sie:
Sie dürfen nur 3 Kreuze machen.
Sie machen mehr Kreuze?
Dann ist Ihr Stimm∙zettel ungültig.
Die Wahl∙helfer können Ihre Stimme für die Wahl dann nicht zählen.
Das heißt:
Sie haben nicht gewählt.
- Sie wählen den Landrat von dem Land·kreis Hildesheim
- Und Sie wählen den Bürger·meister von der Gemeinde Schellerten
Für jede von diesen Wahlen bekommen Sie einen Stimm·zettel.
Und Sie haben nur 1 Stimme pro Stimmzettel.
Das heißt:
Auf dem Stimm·zettel dürfen Sie nur 1 Kreuz machen.
Beachten Sie:
Sie dürfen nur 1 Kreuz machen.
Sie machen mehr Kreuze?
Dann ist Ihr Stimm·zettel ungültig.
Die Wahl·helfer können Ihre Stimme für die Wahl dann nicht zählen.
Das heißt:
Sie haben nicht gewählt.
Beachten Sie auch:
Sie dürfen nur 1 Mal wählen.
Die Wahl ist geheim.
Mit dem Stimm·zettel gehen Sie dann in eine Wahl·kabine.
In der Wahl·kabine können Sie den Stimm·zettel aus∙füllen.
Und niemand kann Sie beim Schreiben sehen.
Das ist sehr wichtig.
Bei der Wahl dürfen Sie auch keine Fotos machen.
Und auch keine Videos.
Wichtig:
Ein Kandidat hat bei der Wahl für den Land·rat nicht die Hälfte von den Stimmen?
Oder nicht die Hälfte von den Stimmen bei der Wahl für die Bürger·meisterin oder den Bürger·meister?
Dann gibt es am 27. September 2026 eine Stich·wahl.
Eine Stich·wahl ist ein zweiter Wahl·gang.
Die Stich·wahl ist dann zwischen den zwei Bewerbern mit der höchsten Stimmen·zahl.
Welche Hinweise zur Barriere·freiheit gibt es?
Barriere·freiheit heißt:
Alle Menschen sollen etwas nutzen können.
Zum Beispiel einen Eingang zum Haus.
Oder besondere Wege.
Informationen für Menschen mit einer Seh·behinderung
Für Menschen mit einer Seh·behinderung gibt es für die Kommunal·wahlen keine Stimm·zettel·schablonen.
Eine Schablone ist ein Hilfs∙mittel.
Dieses Hilfs∙mittel ist ein Blatt mit Löchern an bestimmten Stellen.
Die Löcher sind für die Kreise auf dem Stimm·zettel.
Eine Stimm·zettel·schablone können blinde Menschen für die Wahl nutzen.
Oder Menschen mit einer Seh·behinderung.
Durch die Schablone erkennen Sie:
Hier kann ich mein Kreuz machen.
Und Sie können den Inhalt von Ihrem Stimm·zettel mit den Fingern lesen.
Sie haben eine Seh·behinderung?
Und Sie brauchen Hilfe bei der Wahl?
Dann können Sie ein Mitglied vom Wahl·vorstand fragen.
Oder eine andere Hilfs·person mit·bringen.
Informationen für Menschen in einem Roll·stuhl
Sie sitzen im Roll·stuhl?
Dann können Sie auf Ihrer Wahl·benachrichtigung lesen:
Kann ich mit meinem Roll·stuhl in mein Wahl·lokal fahren?
Sie wohnen in der Gemeinde Schellerten?
Und Sie können mit Ihrem Roll·stuhl nicht in das Wahl·lokal fahren?
Dann können Sie ab dem 24. August 2026 diese Telefon·nummer anrufen:
0 51 23 401 0
Sie wohnen in einer anderen Stadt oder einer anderen Gemeinde?
Und Sie können mit Ihrem Roll·stuhl nicht in das Wahl·lokal fahren?
Dann können Sie Ihre Stadt oder Gemeinde fragen.
Wo finde ich weitere Informationen?
Sie haben Fragen?
Oder Sie möchten weitere Informationen?
Dann klicken Sie auf diesen Internet∙link: Seiten von der Landeswahlleitung
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