Kindertagespflege
Neben der Betreuung in der Krippe einer Kindertagesstätte haben Eltern die Möglichkeit eine Betreuung bei einer Kindertagespflegeperson zu wählen. Beide Betreuungsformen sind gesetzlich gleichgestellt.
Die Kindertagespflege ist schwerpunktmäßig eine Betreuungsform für Kinder vom 1. Geburtstag bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres bzw. bis zur Aufnahme in den Kindergarten. Sie erfüllt den Rechtsanspruch und wird auf Antrag durch die Kommune finanziell gefördert.
Die Tagespflegepersonen erhalten erst nach Feststellung der fachlichen Qualifikation und Überprüfung der persönlichen und räumlichen Voraussetzungen die Erlaubnis zur Kindertagespflege gem. § 43 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) durch das Amt für Familie - Fachberatung Kindertagespflege - des Landkreises Hildesheim.
Sie als Eltern zahlen für die Kindertagespflege einen einheitlichen Kostenbeitrag. Dessen Höhe ist abhängig vom gewünschten Betreuungsumfang und der Anzahl der gleichzeitig beitragspflichtig betreuten Geschwisterkinder. Eine Übernahme des Elternbeitrages aus wirtschaftlichen Gründen ist auf Antrag bei der Gemeinde Schellerten möglich. Für die Betreuung von Kindern ab dem 3. Lebensjahr bis zur Einschulung fallen auch in der Kindertagespflege in Niedersachsen seit dem 01. August 2018 keine Elternbeiträge mehr an.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Seite der Kindertagespflege im Landkreis Hildesheim sowie telefonisch bei Frau Müller.
Kindertagespflege-Einrichtungen in der Gemeinde Schellerten:
AWO-Großtagespflegestelle "Die Landkinder"
Ahstedter Straße 5
31174 Schellerten
Stadtweg 1
Ottbergen
31174 Schellerten
+49 51 23 - 44 72
E-Mail
Kindertagespflege "Meilenstein"
Zum Anger 12
GT Ottbergen
31174 Schellerten
Kindertagespflege "Zwergeneck"
Osterstraße 28
Ottbergen
31174 Schellerten