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Ortsvorsteher
Die Interessen der Ortschaften Farmsen und Wöhle, in denen keine Ortsräte eingerichtet sind, werden durch vom Gemeinderat bestimmte Ortsvorsteher vertreten.
Nach dem Ende der Wahlperiode führen die Ortsvorsteher Ihre Tätigkeit bis zur Neubestellung einer/eines Nachfolger/in fort.