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Landtagswahlen

Seit 1994 werden die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages alle fünf Jahre (zuvor alle vier Jahre) gewählt. Bei der Landtagswahl gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Bundestagswahl: Also auch hier Erst- und Zweitstimme sowie Fünf-Prozent-Hürde.

Die Gemeinde Schellerten bildet - gemeinsam mit den benachbarten Städten und Gemeinden Algermissen, Bad Salzdetfurth, Bockenem, Giesen, Harsum, Holle, Sarstedt und Söhlde - den Wahlkreis 21 Sarstedt/Bad Salzdetfurth.

Zuständig für das Wahlrecht in Niedersachsen ist das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport. Zusammen mit der Landeswahlleiterin gewährleistet es die Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze, nämlich freie, gleiche und geheime Wahlen bei allen Urnengängen.

Umfassende Informationen zum Wahlsystem, zu Wahlergebnissen und Wahlterminen sowie alle Rechtsvorschriften zu den Landtagswahlen in Niedersachsen finden Sie daher auf den Internetseiten der Landeswahlleiterin.



 



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