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Europawahlen

Alle fünf Jahre wird das Europäische Parlament neu gewählt. Wahl­berechtigt sind grundsätzlich alle Bürgerinnen und Bürger der 27 Mitglieds­staaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens drei Monate ununterbrochen in der Europäischen Union gelebt haben. Das Wahlverfahren legen die einzelnen Mitgliedsstaaten ebenso jeweils für sich fest wie den Wahltermin, der in einem vor­gegebenen Zeitraum von Donnerstag bis Sonntag liegen soll.

Bei der Europawahl 2019 entsandte Deutschland, das einen Wahl­kreis bildet, 96 der 705 Abgeordneten ins Euro­päische Parlament. Die Gemeinde Schellerten war bei dieser Wahl in 13 Wahl­bezirke – die zwölf Ort­schaften sowie die Briefwahl – eingeteilt. Die Wählerinnen und Wähler hatten je eine Stimme, mit der sie die Bundes- oder Landes­liste einer Partei wählten.

Seit der Europawahl 2014 gibt es in Deutschland keine Sperr­klausel mehr.



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