Ganztag
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Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
Seit dem 1. August 2026 gilt in Niedersachsen der gesetzliche Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Damit wird eine wichtige Lücke geschlossen, um Familien zu entlasten und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf deutlich zu verbessern.
Hier erfahren Sie:
Welchen Umfang hat die Betreuung?
Welches Angebot hat die Grundschule Ottbergen?
Welches Angebot hat die Bördeschule Schellerten-Dinklar?
Wer ist ganztagsberechtigt?
Einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung haben Kinder mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Schellerten, die
- ab dem Schuljahr 2026/27 die erste Klassenstufe
- ab dem Schuljahr 2027/28 die zweite Klassenstufe
- ab dem Schuljahr 2028/29 die dritte Klassenstufe
- ab dem Schuljahr 2029/30 die vierte Klassenstufe
besuchen.
Der gesetzliche Anspruch umfasst eine Betreuung von acht Stunden täglich an fünf Werktagen (Montag bis Freitag) pro Woche.
Die reguläre Unterrichtszeit (von fünf Zeitstunden) am Vormittag wird in diese acht Stunden eingerechnet.
Welches Angebot hat die Grundschule Ottbergen?
Ein Schultag in der Grundschule Ottbergen ist von Montag bis Freitag täglich wie folgt gegliedert:
- Von 7:55 Uhr bis 12:55 Uhr verpflichtende Unterrichtszeit der verlässlichen Grundschule
- Von 12:55 Uhr bis 15:55 Uhr freiwillige Nachmittagsangebote
Die Grundschule Ottbergen ist bereits seit dem Schuljahr 2017/18 offene Ganztagsschule und hält ein entsprechendes Angebot für alle Jahrgänge bereit. Details finden Sie unter https://gsottbergen.de/ganztag/
Welches Angebot hat die Bördeschule Schellerten-Dinklar?
Ein Schultag in der Bördeschule Schellerten-Dinklar ist von Montag bis Freitag täglich wie folgt gegliedert:
- Von 8:20 Uhr bis 13:20 Uhr verpflichtende Unterrichtszeit der verlässlichen Grundschule
- Von 13:20 Uhr bis 16:20 Uhr freiwillige Nachmittagsangebote
Vom Kooperationspartner Inspired by Dance e.V. wird ein warmes Mittagessen angeboten. Das Mittagessen ist kostenpflichtig, die weitere Betreuung kostenfrei.
Für die Teilnahme am Mittagessen und der weiteren Betreuung ist eine Anmeldung erforderlich. Diese Anmeldungen sind immer für ein Schulhalbjahr verbindlich.
Die Anmeldung zum Mittagessen erfolgt online
- für den Standort Dinklar: https://service.schellerten.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/54321/show
- für den Standort Schellerten: https://service.schellerten.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/54320/show
Änderungen sind nur bis zum ersten Unterrichtstag eines Schulhalbjahres möglich. Lediglich für Schülerinnen und Schüler, die während eines Schulhalbjahres zu- oder wegziehen ist immer eine An- bzw. Abmeldung möglich.
Die Anmeldung für die nachschulische Betreuung erfolgt direkt in der Schule.
Für nicht ganztagsberechtigte Kinder wird am Schulstandort Schellerten eine Hortbetreuung in Zusammenarbeit mit der in Trägerschaft des DRK stehenden Kindertagesstätte "Die Rübenwichtel" angeboten. Am Standort Dinklar ist Mittagessen und nachschulische Betreuung in Kooperation mit der Caritas als Trägerin der örtlichen Kindertagesstätte möglich.
Was passiert in den Ferien?
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder umfasst nicht nur die reguläre Schulzeit, sondern auch die Schulferien. Für alle in der Gemeinde Schellerten mit Hauptwohnsitz gemeldeten ganztagsberechtigten Schülerinnen und Schüler bietet der Kooperationspartner Inspired by Dance e.V. die Ferienbetreuung an. Die Kinder werden gemeinsam an einem Ort betreut.
Der gesetzliche Anspruch garantiert eine Betreuung im Umfang von acht Stunden am fünf Werktagen (Montag bis Freitag) pro Woche. Die Schließzeit beträgt maximal 4 Wochen oder 20 Arbeitstage im Jahr.
Die Schließzeiten in der Gemeinde Schellerten sind:
- 24.12.2026 - 01.01.2027 (Jahreswechsel 2026/27)
- 07.05.2027 (Brückentag nach Himmelfahrt 2027)
- 26.07.2027 - 06.08.2027 (in den Sommerferien 2027)
- 24.12.2027 - 31.12.2027 (Jahreswechsel 2027/28)
Die Teilnahme an der Ferienbetreuung ist freiwillig. Die gesonderte Anmeldung erfolgt online über:
https://service.schellerten.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/54322/show
Die Anmeldung zur Ferienbetreuung muss spätestens zwei Wochen vor Ferienbeginn vorliegen und ist verbindlich.
Den Transport zur Ferienbetreuung und wieder nach Hause müssen die Eltern selbst organisieren.