Informationen zum Datenschutz im Zusammenhang mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA)
Informationen zum Datenschutz
Datenschutzhinweise nach Art. 13 und Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA)
I. Name und Anschrift der Verantwortlichen
Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die:
Gemeinde Schellerten
Herr Fabian von Berg
Bürgermeister
Rathausstraße 8
31174 Schellerten
+49 51 23 - 4 01 15
+49 51 23 - 4 01 40
Kontakt: https://www.schellerten.info/kontakt
II. Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten
Der interne Datenschutzbeauftragte der Verantwortlichen ist:
Herr Lindinger
Allgemeiner Stellvertreter des Bürgermeisters
FB1 Allgemeine Verwaltung
Fachbereichsleiter, Gemeindewahlleiter, Datenschutzbeauftragter
Rathausstraße 8
31174 Schellerten
+49 51 23 - 4 01 17
+49 51 23 - 4 01 40
Der Datenschutzbeauftragte ist ferner über die Adresse
datenschutz (a) schellerten.de
unverschlüsselt elektronisch erreichbar. Soweit Sie diese Anschrift für elektronische Post verwenden wollen, müssen Sie im Adressfeld ihrer Anwendung zur elektronischen Post die Zeichenfolge (a) durch das Symbol @ ersetzen (Spamschutz).
1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Die Gemeinde Schellerten nutzt nach dem „Einer-für-Alle“-Prinzip für die elektronische Wohnsitzanmeldung einen zentralen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg (Verantwortlicher für den Online-Dienst gem. Art. 4 Nr. 7 DSGVO: Senatskanzlei Hamburg).
Dieser Online-Dienst ermöglicht Ihnen, nach einem Umzug sich (und Ihre Familienmitglieder) auf digitalem Weg anzumelden. Der Online-Dienst ermittelt dazu die zuständige Behörde und leitet Ihre Meldedaten an diese weiter. Er übermittelt außerdem die Antwort an Sie zurück und ermöglicht Ihnen am Ende, Ihre Adressdaten auf dem Ausweisdokument zu aktualisieren.
Die Datenschutzhinweise und allgemeinen Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung für den Online-Dienst „eWA – elektronische Wohnsitzanmeldung“ finden Sie unter dem Link: https://static.hamburg.de/fhh/efa-ods/dse-ewa.pdf
Unabhängig von der Übermittlung durch den Online-Dienst werden Ihre Daten inhaltlich von der Gemeinde Schellerten bearbeitet. Dazu können gemäß § 3 Bundesmeldegesetz (BMG) folgende Daten sowie die zum Nachweis ihrer Richtigkeit erforderlichen Hinweise gespeichert werden:
- Familienname,
- frühere Namen,
- Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
- Doktorgrad,
- Ordensname, Künstlername,
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
- Geschlecht,
- keine Eintragung,
- zum gesetzlichen Vertreter
- Familienname,
- Vornamen,
- Doktorgrad,
- Anschrift,
- Geburtsdatum,
- Geschlecht,
- Sterbedatum sowie
- Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52,
- derzeitige Staatsangehörigkeiten,
- rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft,
- derzeitige Anschriften, frühere Anschriften im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde sowie Anschrift der letzten alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung und der letzten Nebenwohnungen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Meldebehörde, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch den Staat und die letzte Anschrift im Inland, bei Wegzug in das Ausland auch die Zuzugsanschrift im Ausland und den Staat,
- Einzugsdatum, Auszugsdatum, Datum des letzten Wegzugs aus einer Wohnung im Inland sowie Datum des letzten Zuzugs aus dem Ausland,
- Familienstand, bei Verheirateten oder Lebenspartnern zusätzlich Datum und Ort der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie bei Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland auch den Staat,
- zum Ehegatten oder Lebenspartner
- Familienname,
- Vornamen,
- Geburtsname,
- Doktorgrad,
- Geburtsdatum,
- Geschlecht,
- derzeitige Anschriften im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde sowie Anschrift der letzten alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Meldebehörde,
- Sterbedatum sowie
- Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52,
- zu minderjährigen Kindern
- Familienname,
- Vornamen,
- Geburtsdatum,
- Geschlecht,
- Anschrift im Inland,
- Sterbedatum,
- Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52,
- Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Personalausweises, vorläufigen Personalausweises oder Ersatz-Personalausweises, des anerkannten Passes oder Passersatzpapiers, Ausstellungsbehörde, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer der eID-Karte sowie Sperrkennwort und Sperrsumme des Personalausweises und der eID-Karte sowie die AZR-Nummer in den Fällen und nach Maßgabe des § 10 Absatz 4 Satz 1 und 2 Nummer 4 des AZR-Gesetzes,
- Auskunfts- und Übermittlungssperren,
- Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.
Über die genannten Daten hinaus speichern die Meldebehörden folgende Daten sowie die zum Nachweis ihrer Richtigkeit erforderlichen Hinweise im Melderegister:
- für die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene die Tatsache, dass die betroffene Person
- von der Wahlberechtigung oder der Wählbarkeit ausgeschlossen ist,
- als Unionsbürger (§ 6 Absatz 3 Satz 1 des Europawahlgesetzes) bei der Wahl des Europäischen Parlaments von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis im Inland einzutragen ist; ebenfalls zu speichern ist die Gebietskörperschaft oder der Wahlkreis im Herkunftsmitgliedstaat, wo die betroffene Person zuletzt in ein Wählerverzeichnis eingetragen war,
- für das Verfahren zur Bildung und Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale nach § 39e Absatz 2 Satz 2 und 3 des Einkommensteuergesetzes
- die Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgesellschaft sowie das Datum des Eintritts und Austritts,
- den Familienstand,
- das Datum der Begründung oder Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft sowie
- die Identifikationsnummern oder die Vorläufigen Bearbeitungsmerkmale
- des Ehegatten oder Lebenspartners,
- der minderjährigen Kinder, die ihre alleinige Wohnung oder ihre Hauptwohnung im Zuständigkeitsbereich derselben Meldebehörde haben,
- für Zwecke nach § 139b Absatz 2 der Abgabenordnung die Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung und bis zu deren Speicherung im Melderegister das Vorläufige Bearbeitungsmerkmal nach § 139b Absatz 6 Satz 2 der Abgabenordnung,
- für die Ausstellung von Pässen und Ausweisen: die Tatsache, dass Passversagungsgründe vorliegen, ein Pass versagt oder entzogen oder eine Anordnung nach § 6 Absatz 7, § 6a Absatz 1 oder § 6a Absatz 2 des Personalausweisgesetzes getroffen worden ist,
- für waffenrechtliche Verfahren: die Tatsache, dass eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt oder ein Waffenbesitzverbot erlassen worden ist, sowie die jeweilige Behörde, die diese Tatsache mitteilt, mit Angabe des Datums, an dem die waffenrechtliche Erlaubnis erstmals erteilt oder das Waffenbesitzverbot erlassen worden ist,
- für sprengstoffrechtliche Verfahren: die Tatsache, dass eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis oder ein Befähigungsschein nach § 20 des Sprengstoffgesetzes erteilt worden ist, sowie die Behörde, die diese Tatsache mitteilt, mit Angabe des Datums der erstmaligen Erteilung,
- zur Beantwortung von Aufenthaltsanfragen anderer Behörden und sonstiger öffentlicher Stellen, wenn der Einwohner die Wohnung aufgegeben hat und der Meldebehörde eine neue Wohnung nicht bekannt ist, das Ersuchen um Datenübermittlung mit dem Datum der Anfrage und der Angabe der anfragenden Stelle für die Dauer von bis zu zwei Jahren,
- für die Prüfung, ob die von der meldepflichtigen Person gemachten Angaben richtig sind, und zur Gewährleistung der Auskunftsrechte in § 19 Absatz 1 Satz 3 und § 50 Absatz 4: den Namen und die Anschrift des Eigentümers der Wohnung und, wenn dieser nicht selbst Wohnungsgeber ist, den Namen des Eigentümers der Wohnung sowie den Namen und die Anschrift des Wohnungsgebers,
- im Spannungs- oder Verteidigungsfall für die Wehrerfassung: die Tatsache, dass ein Einwohner bereits vor der Erfassung seines Jahrganges erfasst worden ist.
Ihre Daten können gemäß den Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes, insbesondere § 33 bis § 39a BMG, weitergeleitet werden.
2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO.
3. Zweck der Datenverarbeitung
Der Zweck der Verarbeitung resultiert aus Ihrem Anliegen Ihren Wohnsitz elektronisch bei der Gemeinde Schellerten an-, um- oder abzumelden.
4. Dauer der Speicherung
Die Dauer der Speicherung Ihrer Daten während Übertragung und Rückmeldung obliegt der Freien und Hansestadt Hamburg. Nähere Angaben finden Sie unter dem Link: https://static.hamburg.de/fhh/efa-ods/dse-ewa.pdf
Die Aufbewahrungsfristen Ihrer Daten bei der Gemeinde Schellerten ergeben sich aus den gesetzlichen Vorgaben. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich und die Aufbewahrungsfristen verstrichen sind dem keine anderen rechtlichen Vorschriften entgegen stehen.
5. Bereitstellung gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben
Die Bereitstellung der Daten ist insofern gesetzlich vorgeschrieben, als dass wir diese Daten erheben müssen, um Ihr Anliegen nach § 3 BMG erfüllen zu können.
Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten sowie Angaben zu Ihren Rechten nach der Datenschutzgrundverordnung können Sie der Datenschutzerklärung der Gemeinde Schellerten entnehmen.