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Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Kommunalen Wärmeplanung

(Schellerten) Der Rat der Gemeinde Schellerten hat in seiner Sitzung am 18.12.2023 mit dem Beschluss der Haushaltssatzung 2024 die Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung beschlossen und die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt. Der Geltungsbereich des Wärmeplans erstreckt sich auf das Gemeindegebiet der Gemeinde Schellerten. Der Kommunale Wärmeplan wird im regulären Verfahren aufgestellt.

Gemäß § 7 i. V. m. § 13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz und § 20 Nieders. Klimagesetz wird bekanntgemacht, dass der Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung

 

vom 01. April 2026 bis einschließlich 30. April 2026

 

auf dieser Internetseite im Bereich "Bürgerservice/Kommunale Wärmeplanung"einsehbar ist. Die Internetseite der Gemeinde Schellerten ist auch über das Internetportal des Landes Niedersachsen uvp.niedersachsen.de mit dem Suchbegriff "Schellerten" zu erreichen.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Schellerten, Bauamt, Rathausstraße 8, 31174 Schellerten während der folgenden Öffnungszeiten einsehbar:

 

Montag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag  von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

Nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel. 05123-401-11) können die Unterlagen auch außerhalb der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen abgegeben werden. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche. Die Stellungnahmen können elektronisch über das Kontaktformular, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Beschlussfassung und Planung unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e, DSVGO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG).

30.03.2026 
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