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30. Änderung des Flächennutzungsplans (Bereich westlich von Wendhausen)

(Wendhausen) Die Gemeinde Schellerten gibt bekannt:

  

30. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich westlich von Wendhausen betreffend)

  • Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 245e BauGB (isolierte Positivplanung)
  • Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

1.) Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Schellerten hat in seiner Sitzung am 27.10.2025 die Aufstellung der 30. Änderung des Flächennutzungsplans (westlich Wendhausen) gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und die Durchführung des Verfahrens gemäß § 245e BauGB als isolierte Positivplanung (IPP) beschlossen. Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Schellerten hat in gleicher Sitzung am 27.10.2025 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB beschlossen.

 

2.) Ziel und Zweck der Änderung

Wesentliches Ziel der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung eines Sondergebietes mit den Zweckbestimmungen "Windenergienutzung und Landwirtschaft" sowie dessen Darstellung als "Beschleunigungsgebiet für die Windenergie an Land" gemäß § 249c BauGB. Damit soll die Errichtung von einer Windenergieanlage vorbereitet werden. Die Ausschlusswirkung der 24. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schellerten (Flächen für die Windenergie) bleibt durch die 30. Änderung unberührt.

 

3.) Planbereich

Der räumliche Geltungsbereich der 30. Änderung befindet sich in der Feldmark westlich von Wendhausen, in einem Bereich südlich der Bundesstraße 6 (B 6) und nördlich der Bundesautobahn A7. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan mit schwarzer, durchgezogener Linie umrandet.

 

4.)  Einsichtnahme

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird bekanntgemacht, dass der Entwurf der 30. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung


vom 13. April 2026 bis einschließlich 18. Mai 2026


im Bereich Bauleitplanung dieser Website einsehbar sind. Die Internetseite der Gemeinde ist auch über das Internetportal des Landes Niedersachsen uvp.niedersachsen.de mit dem Suchbegriff "Schellerten" zu erreichen.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Schellerten, Bauamt, Rathausstraße 8, 31174 Schellerten während der folgenden Öffnungszeiten

 

Montag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag  von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

einsehbar. Nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel. 05123/401-11) können die Planungsunterlagen auch außerhalb der Öffnungszeiten eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen abgegeben werden. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche. Die Stellungnahmen können elektronisch per Kontaktformular, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e, DSVGO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG).


31.03.2026 
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