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Bauleitplanung Nr. 09-01 "Stadtweg", 3. Änderung i.V.m. 9. Berichtigung Flächennutzungsplan

Bauleitplanung Nr. 09-01 "Stadtweg", 3. Änderung i.V.m. 9. Berichtigung Flächennutzungsplan

 (Schellerten) Die Gemeinde Schellerten gibt bekannt:

 

1.) Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Schellerten hat in seiner Sitzung am 15.11.2021 beschlossen, die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-01 „Stadtweg“ (Ortschaft Ottbergen) gem. § 2 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) im Verfahren gem. § 13 a BauGB aufzustellen und den Flächennutzungsplan in einer 9. Berichtigung anzupassen. Gleichzeitig wurde beschlossen, von der frühzeitigen Unterrichtung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen und den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10-05 mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 13 Abs. 2 Ziffer 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der  Bebauungsplan Nr. 09-01, 3. Änd. wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt, weil sich durch die Änderung keine wesentlich nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt ergeben.

 

2.) Ziel und Zweck der Planung

Wesentliches Ziel des Bebauungsplans Nr. 09-01 „Stadtweg“, 3. Änd. ist es, im Rahmen der Innenentwicklung ein allgemeines Wohngebiet auszuweisen, das Flächen einer zurückgebauten, ehemaligen Gärtnerei sowie Wohngrundstücke im Bestand einbezieht.  

 
 
3.) Planbereich

Der räumliche Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09-01 „Stadtweg“ umfasst Flächen in westlicher Ortslage der Ortschaft Ottbergen südlich des „Stadtweges“.

Der räumliche Geltungsbereich des B-Planes Nr.09-01, 3. Änd. ist in der nebenstehenden Karte durch dicke, schwarze Umgrenzung gekennzeichnet, der Bereich der 9. Berichtigung FNP durch feine, graue Strichlinie gekennzeichnet.

 

4.) Einsichtnahme

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird bekanntgemacht, dass die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 09-01 „Stadtweg“ mit Begründung

 

vom 04. April 2022 bis einschließlich 06. Mai 2022

 

im Rathaus der Gemeinde Schellerten, Bauamt, Rathausstraße 8, 31174 Schellerten während der folgenden Öffnungszeiten

Montag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag  von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zur Einsichtnahme öffentlich ausliegt.

Nach vorheriger telefonischer Absprache können die Planungsunterlagen auch außerhalb der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Die ausliegenden Unterlagen sind innerhalb der Auslegungszeit auf der Internetseite der Gemeinde Schellerten (www.schellerten.de) einsehbar. Die Internetseite der Gemeinde ist auch über das Internetportal des Landes Niedersachsen uvp.niedersachsen.de mit dem Suchbegriff "Schellerten" zu erreichen.

 

Wichtiger Hinweis zur Einsichtnahme während der Corona-Pandemie:

Eine Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung (Tel. 0 51 23 - 4 01 11) oder auf Anfrage per Kontaktformular möglich. Bei Betreten der Verwaltung besteht eine Maskenpflicht, d.h. es muss ein Mund-Nasenschutz getragen werden, und es muss ein Sicherheitsabstand von 1,5 m zu anderen Personen eingehalten werden. Fragen zum o.g. Bauleitplanverfahren werden auch telefonisch ( Tel. 0 51 23 - 4 01 31) oder zeitnah per Kontaktformular von Mitarbeitern der Gemeinde Schellerten beantwortet.

 

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift und per Kontaktformular abgegeben werden. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes Nr. 09-01 „Stadtweg“, 3. Änd.  unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e, DSVGO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG).

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