Sprungziele
Seiteninhalt

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 11-06 "Oberer Wortkamp" (Ortschaft Wendhausen) sowie 8. Berichtigung des Flächennutzungsplans (Ortschaft Wendhausen)

20.12.2019

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 11-06 "Oberer Wortkamp" (Ortschaft Wendhausen) sowie 8. Berichtigung des Flächennutzungsplans (Ortschaft Wendhausen)

(Schellerten) Die Gemeinde Schellerten gibt den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 11-06 "Oberer Wortkamp" (Ortschaft Wendhausen) sowie die 8. Berichtigung des Flächennutzungsplans (Ortschaft Wendhausen) bekannt.

 

1.) Aufstellungsbeschluss

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Schellerten hat in seiner Sitzung am 29.07.2019 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 11-06 „Oberer Wortkamp“ im beschleunigten Verfahren für Außenbereichsflächen gem. § 13 b BauGB aufzustellen und den Flächennutzungsplan in einer 8. Berichtigung anzupassen.

Der Bebauungsplan Nr. 11-06 „Oberer Wortkamp“ wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt, weil sich durch die Änderungen keine wesentlich nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt ergeben.


Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht.

 

2.) Ziel und Zweck des Bebauungsplanes und der 8. Berichtigung des FNP

Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes Nr. 11-06 „Oberer Wortkamp“ ist es, ein Allgemeines Wohngebiet zur ausschließlichen Wohnnutzung in der Ortschaft Wendhausen auszuweisen. Nutzungen gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 sowie § 4 Abs. 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) werden ausgeschlossen.

Im Rahmen der 8. Berichtigung des FNP werden Flächen für die Landwirtschaft in Wohnbauflächen angepasst.

 

3.) Planbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 11-06 „Oberer Wortkamp“ umfasst Flächen im Westen der Ortschaft Wendhausen nördlich der „Schulstraße“.

Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan „schwarz“ umrandet.

 

Seite zurück Nach oben