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Öffentliche Auslegung Bebauungsplan Nr. 09-08 "Östlich Schäferstraße"

25.04.2024

Öffentliche Auslegung Bebauungsplan Nr. 09-08 "Östlich Schäferstraße"

(Schellerten) Die Gemeinde Schellerten gibt zur Bauleitplanung bekannt:

 

Bebauungsplan Nr. 09-08 „Östlich Schäferstraße“
i.V.m. 12. Berichtigung Flächennutzungsplan (Ortschaft Ottbergen)

  • Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB
  • Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses
  • Bekanntmachung  der öffentlichen Auslegung gemäß § 13 (2) Ziff. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB)

 

1.) Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Schellerten hat in seiner Sitzung am 26.06.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 09-08 „Östlich Schäferstraße“ (Ortschaft Ottbergen) gem. § 2 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) im Verfahren gem. § 13a BauGB aufzustellen und den Flächennutzungsplan in einer 12. Berichtigung anzupassen. Gleichzeitig wurde beschlossen, von der frühzeitigen Unterrichtung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abzusehen und den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 09-08 mit Begründung gem. § 3 (2) BauGB i.V. mit § 13 (2) Ziffer 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der  Bebauungsplan Nr. 09-08 wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt, weil sich durch die Änderung keine wesentlich nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt ergeben.

 

2.) Ziel und Zweck der Planung

Wesentliches Ziel des Bebauungsplans Nr. 09-08 „Östlich Schäferstraße“ ist es, im Rahmen der Innenentwicklung ein Allgemeines Wohngebiet auszuweisen. 

 

3.) Planbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 09-08 „Östlich Schäferstraße“ umfasst Flächen in westlicher Ortslage der Ortschaft Ottbergen östlich der „Schäferstraße“.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 09-08 sowie der 12. Berichtigung des Flächennutzungsplanes ist in der nebenstehenden Karte durch dicke, schwarze Umgrenzung gekennzeichnet.

 

4.) Einsichtnahme

Gemäß § 3 (2) BauGB wird bekanntgemacht, dass der Bebauungsplan Nr. 09-08 „Östlich Schäferstraße“ mit Begründung

vom 29. April 2024 bis einschließlich 03. Juni 2024

im Rathaus der Gemeinde Schellerten, Bauamt, Rathausstraße 8, 31174 Schellerten während der folgenden Öffnungszeiten


Montag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag  von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr


zur Einsichtnahme öffentlich ausliegt.

Nach vorheriger telefonischer Absprache können die Planungsunterlagen auch außerhalb der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Die ausliegenden Unterlagen sind innerhalb der Auslegungszeit auf der Internetseite der Gemeinde Schellerten im Bereich Bauleitplanung einsehbar. Die Internetseite der Gemeinde ist auch über das Internetportal des Landes Niedersachsen uvp.niedersachsen.de mit dem Suchbegriff "Schellerten" zu erreichen.

Während der Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift und über das Kontaktformular abgegeben werden. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes Nr. 09-08 „Östlich Schäferstraße“ unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e, DSVGO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG).

 

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