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Bekanntmachung zur Wahl des Europäischen Parlaments

11.12.2023

Bekanntmachung zur Wahl des Europäischen Parlaments

(Schellerten) Die Gemeinde Schellerten gibt bezüglich der Wahl zum Europäischen Parlament am 09. Juni 2024 öffentlicht bekannt:

 
1. Wahltermin

Die 10. Wahl zum Europäischen Parlament findet entsprechend der Bestimmung der Bundesregierung über den Wahltermin für die Europawahl vom 10.08.2023 (BGBl. I 2023, Nr.213 ) am

Sonntag, dem 09. Juni 2024

statt.

Es ist vorgesehen, die Gemeinde Schellerten für diese Wahl in 12 Wahlbezirke einzuteilen.

 

2. Aufforderung an die Parteien zum Vorschlag von Beisitzern für den Wahlvorstand

Die in der Gemeinde Schellerten vertretenen Parteien werden hiermit aufgefordert, bis zum 15. Januar 2024 Wahlberechtigte als Beisitzende für die Wahlvorstände in der Gemeinde Schellerten vorzuschlagen.

Ich weise darauf hin, dass Wahlbewerbende, Vertrauenspersonen und stellvertretende Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge nicht zu Mitgliedern der Wahlvorstände berufen werden dürfen. Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein (§ 9 Bundeswahlgesetz – BWG).

Die Berufung zu einem Wahlehrenamt darf nur aus einem wichtigen Grund abgelehnt werden (§ 11 Bundeswahlgesetz – BWG, § 5 Euopawahlgesetz – EuWG, § 6 ff Europawahlordnung - EuWO).

 

3. Speicherung personenbezogener Daten von Wahlberechtigten

Die Gemeindebehörden sind befugt, personenbezogene Daten von Wahlberechtigten zum Zweck ihrer Berufung zu Mitgliedern von Wahlvorständen zu erheben und zu verarbeiten (§ 9 Abs.4 BWG).

Zu diesem Zweck dürfen personenbezogene Daten von Wahlberechtigten, die zur Tätigkeit in Wahlvorständen geeignet sind, auch für künftige Wahlen verarbeitet werden, sofern der Betroffene der Verarbeitung nicht widersprochen hat. Durch diese Bekanntmachung gelten mögliche Betroffene über ihr Widerspruchsrecht als unterrichtet. Im Einzelnen dürfen folgende Daten erhoben und verarbeitet werden: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummern, Zahl der Berufungen zu einem Mitglied der Wahlvorstände und die dabei ausgeübte Funktion.

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