Zahlungstermin der Gemeindesteuern
Grundsteuer A und B
1. Quartal 2026
Hundesteuer
1. Quartal 2026
Gewerbesteuervorauszahlung
1. Quartal 2026
Die bisher erteilten Steuerbescheide behalten bis zur Zustellung eines neuen Bescheides ihre Gültigkeit.
Nach dem 15. Februar 2026 werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen eingezogen.
Um die Zahlung ordnungsgemäß verbuchen zu können, sollte auf dem Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg das Kassenzeichen vermerkt werden. Sofern eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, bucht die Gemeindekasse die Steuern wie immer automatisch ab.
Damit Sie den Zahlungstermin nicht versäumen, besteht die Möglichkeit am Einzugsverfahren teilzunehmen, hierzu haben Sie Widerspruchsrecht für die Abbuchungen bei Ihrer Bank oder Sparkasse.
Die Steuern werden im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens eingezogen.
Ein SEPA-Lastschrift-Mandat können Sie auch online erteilen.
Das Konto der Gemeindekasse Schellerten IBAN DE32 2501 0030 0041 4223 04 bei der Postbank Hannover steht für Überweisungen nicht mehr zur Verfügung.