Bebauungsplan "03-06 Am Gute - Kindergarten" (Dingelbe) in Kraft getreten
Der Rat der Gemeinde Schellerten hat in seiner Sitzung am 19.06.2017 den Bebauungsplan Nr. 03-06 „Am Gute - Kindergarten“ (Ortschaft Dingelbe) gem. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit geltenden Fassung, sowie gem. § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010, in der derzeit geltenden Fassung, mit textlichen Festsetzungen als Satzung einschließlich der Begründung beschlossen.
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB, in der derzeit geltenden Fassung, bekanntgemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 03-06 „Am Gute-Kindergarten“ umfasst Flächen am Nordrand der Ortschaft Dingelbe an der Nordseite der Straßen „Am Gute“ / „Dr.-Jasper-Straße“.
Der Geltungsbereich ist in der nachstehenden Übersichtskarte mit schwarzer Umrandung gekennzeichnet.
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Hildesheim tritt der Bebauungsplan Nr. 03-06 „Am Gute – Kindergarten“ in Kraft.
Der Bebauungsplan Nr. 03-06 „Am Gute – Kindergarten“ sowie die Begründung mit Umweltbericht können im Rathaus der Gemeinde Schellerten, Bauamt, Rathausstraße 8, 31174 Schellerten während der folgenden Öffnungszeiten
Montag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Mittwoch | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Donnerstag |
von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr |
Freitag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
von jedermann eingesehen werden.
Über den Inhalt des Bebauungsplanes Nr. 03-06 „Am Gute – Kindergarten“ einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung kann Auskunft verlangt werden.
Unbeachtlich werden
1. eine nach § 214 Abs. 1, Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bebauungsplans Nr. 03 – 06 “Am Gute – Kindergarten” schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit geltenden Fassung, über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach §§ 39-42 BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgerechter Geltendmachung wird hingewiesen.