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Wassermühle in Wendhausen

Wassermühle in Wendhausen

Die zum Gut in Wendhausen gehö­rende Wassermühle wird 1590 erst­mals ak­tenkundig, weil vier Be­amte des Amtes Steuerwald das Gut inspi­zie­ren und darüber ein Protokoll an­fertigen. Die Inspektoren beschuldigen Hein­rich von Bortfeldt, Besitzer des Gutes, unrechtmäßig eine neue Müh­le ge­baut zu haben. Sie begrün­den dies mit der Fest­stel­lung, er be­sitze kein Mühlenrecht. Diesen Anschuldigungen wider­spricht von Bortfeldt. Er gibt zu Pro­to­koll […] das ehr dieselbe Itzo Neue­re Mühle auf Itzigen orte gebaurett, […] und dass es zwei alte mühlen stette oben seinem hause gä­be, da hie bevor zwei mühlen gestanden haben. Auch die Wasserführung auf die Mühle beanstan­den die Inspektoren. Sie fordern die Nie­der­legung der Müh­le innerhalb von 14 Tagen und dro­hen bei Nicht­be­fol­gung der Anord­nung mit einer Strafe von 2.000 Ta­lern.

Daraufhin wendet sich Heinrich von Bortfeldt umgehend an seinen Lan­des­herrn Bischof Ernst II. von Hildesheim und legt ihm schriftlich sei­ne Sicht zu den Anschuldigungen des Amtes Steuerwald, den Bau einer Müh­le be­treffend, dar. Er führt an: […] das dieselbige Zue Wenthausen, vor 30 40 50 unnd lenger Jahr gewesen, unnd über die 50 Jahre daselbst gestanden […].Schon Philip von Bortfeldt, sein Onkel, habe bei der Übernahme des Gu­tes 1559 (min­destens) eine Mühle vorgefunden. Müller und Besitzer der Müh­le sei da­mals Ludecke Berens aus Bettmar gewesen, der die Mühle etli­che Jahre zu­vor seinem Vorgänger ab­gekauft habe. Nach dem Tod des Lu­de­cke Be­rens sei die Mühle durch die Erben desselben an Philip von Bort­feldt über­geben worden. Der habe die Mühle dann ab­rei­ßen und eine neue bau­en las­sen sowie das Müllerhaus ver­äußert. Im Gar­ten des Käufers, Arndt Vo­ge­des, sei es noch zu se­hen.

Heinrich von Bortfeldt wider­spricht in sei­nem Schreiben an den Bi­schof auch der Behauptung der steu­erwal­di­schen Beam­ten, er besitze kein Müh­lenrecht. Über den Ausgang des Streits ist nichts bekannt.

1596 findet sich in den Akten erneut ein Hinweis auf die Mühle. In den Jahren da­nach, Arndt von Wo­bersnow hat das Gut in Pfand­be­sitz, finden sich nur 1612 im Kauf­brief für das An­wesen und 1640 kurze Mittei­lun­gen über die Guts­mühle Wend­hau­sen in den Ak­ten. Das ändert sich auch in den fol­gen­den Jahrzehnten nicht. Die Be­sitzer wechseln häu­fig. Ver­mehrt be­wirtschaften Ver­wal­ter den adli­gen Hof. Erst 1700 wird wieder über die Guts­mühle berichtet: In Wenthausen eine Klick­mühle mitt einem Gange gehöret bey das Hauß. 50 Jahre später stirbt Cas­par Kell­ner, ein Müller aus Wend­hau­sen, in Wöh­le.

Während des Siebenjährigen Krie­ges (1756 – 1763) muss erst­mals 1761 für die Mühle des adli­chen Hausesein Taler Müh­len­zins ge­zahlt werden. In den Abgaben­lis­ten des Amtes Steuer­wald sind für die Zeit davor keine Anga­ben zum Mühlenzins für diese Mühle auf­geführt. Sie ist wahr­schein­lich zins­frei gewesen, da sie nur dem Ei­genbedarf gedient hat.

Aus der ersten Hälfte des 19. Jahr­hun­derts lie­gen kaum schrift­liche Mit­teilungen über die Was­sermühle in Wend­hausen vor. 1823 wird sie als klei­ne ober­schläch­tige Mühle be­zeich­net. In der zweiten Hälfte je­nes Jahr­hun­derts sind dann wohl er­heb­li­che Ver­än­de­rungen an der Müh­le vor­ge­nom­men worden. So läuft der Mühl­bach nicht mehr seit­lich an ihr vorbei, sondern durch ei­ne Rad­stube. Das Was­ser­rad ist da­durch vor Witte­rungs­einflüs­sen ge­schützt. Das Müh­len­haus ist wahr­scheinlich um- bzw. neuge­baut worden und ähnelt jetzt ei­ner Industriemühle. Es er­hält zu­dem um 1900 ei­nen Fach­werk­anbau zur Aufnah­me ei­ner Stell­mache­rei. Ist das Was­ser­rad nun Ener­gie­lieferant für beide Be­trie­be? Fest steht, dass so­wohl die Stell­mache­rei als auch die Müh­le nach dem Zwei­ten Welt­krieg bis zur Auf­ga­be in den spä­ten 40er Jah­ren des 20. Jahrhun­derts durch un­ter­schied­liche Mo­to­ren betrie­ben wor­den sind.

2005 befreit Hermann Meyer aus Wend­hausen die Radstube, auch Rad­kammer genannt, von Schutt. Seitdem ist die Welle des letz­ten Mühl­rades wieder sicht­bar. An der Wand sind noch Schleif­spu­ren des Rades zu er­ken­nen. Nach der Säuberung des Müh­len­teiches 2011/2012 fließt zu­dem wie­der Wasser durch die Rad­stube.

 

(Aus: Heike Klapprott und Gerda Mayer, Wind- und Wassermühlen in der Gemeinde Schellerten, Mühlengeschichte aus zehn Jahrhunderten, druckerei schwitalla himmelsthür, 2013)

  

 

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