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Zusammenfassung für Servicecenter
Kurztext:
- durch Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Dokumenten (Ablichtungen, Abschriften, Ausdrucke) oder Unterschriften mit dem Original bestätigt
- Dokumente werden nur amtlich beglaubigt, wenn das Original von einer Behörde erstellt wurde oder das Dokument einer Behörde vorgelegt werden soll
- diese Behörde stellt die Beglaubigung aus (z. B. beglaubigte Geburtsurkunde - nur beim Standesamt; Auszüge aus dem Liegenschaftskataster – nur beim Katasteramt) in der Gemeinde des Wohnorts
Unterschriften werden ausschließlich amtlich beglaubigt, wenn:
- das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll
- die Unterschrift in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet wird
Ausnahme: wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht einfache Beglaubigung nicht aus, es wird Apostille benötigt
Unterlagen:
Beglaubigung von Dokumenten:
- Nachweis der Identität des Antragstellers (z. B. Personalausweis oder Reisepass)
- Originale der zu beglaubigenden Dokumente
- Kopien, Abschriften oder Ausdrucke der Originale
Beglaubigung von Unterschriften:
- Nachweis der Identität des Antragstellers (z. B. Personalausweis oder Reisepass)
- Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll
Fristen:
- Beglaubigungen werden in der Regel sofort bearbeitet