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Zusammenfassung für Servicecenter

Kurztext:

  • durch Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Dokumenten (Ablichtungen, Abschriften, Ausdrucke) oder Unterschriften mit dem Original bestätigt
  • Dokumente werden nur amtlich beglaubigt, wenn das Original von einer Behörde erstellt wurde oder das Dokument einer Behörde vorgelegt werden soll
  • diese Behörde stellt die Beglaubigung aus (z. B. beglaubigte Geburtsurkunde - nur beim Standesamt; Auszüge aus dem Liegenschaftskataster – nur beim Katasteramt) in der Gemeinde des Wohnorts

Unterschriften werden ausschließlich amtlich beglaubigt, wenn:

  • das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll
  • die Unterschrift in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet wird

Ausnahme: wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht einfache Beglaubigung nicht aus, es wird Apostille benötigt

Unterlagen:
Beglaubigung von Dokumenten:

  • Nachweis der Identität des Antragstellers (z. B. Personalausweis oder Reisepass)
  • Originale der zu beglaubigenden Dokumente
  • Kopien, Abschriften oder Ausdrucke der Originale

Beglaubigung von Unterschriften:

  • Nachweis der Identität des Antragstellers (z. B. Personalausweis oder Reisepass)
  • Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll

Fristen:

  • Beglaubigungen werden in der Regel sofort bearbeitet
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