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Erschließungsbescheinigung
Eine Erschließungsbescheinigung ist für die Anzeige eines genehmigungsfreien Wohngebäudes gemäß § 69 a NBauO erforderlich.
Benötigte Unterlagen
Die Erschließungsbescheinigung muss schriftlich beantragt werden. Bestimmte Formvorschriften sind nicht einzuhalten, jedoch muss das betroffene Baugrundstück zweifelsfrei beschrieben sein.