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Ihr Wohnort:
Aufgabe:
Adress- und Personendaten ändern lassen
Zuständigkeit
Gemeinde Schellerten - Bürgerbüro
FB2 Finanzen und Bürgerdienste
FD2.32/2.33 Bürgerbüro
Rathausstraße 8
D-31174 Schellerten
Telefon
 : 
+49 51 23 - 4 01 23 (Frau Habenicht)
Telefon
 : 
+49 51 23 - 4 01 26 (Frau Schulz)
Telefon
 : 
+49 51 23 - 4 01 56 (Frau Rapmund)
Fax
 : 
+49 51 23 - 4 01 40
Internet
 : 
EGVP Govello-ID
 : 
DE.Justiz.603375c9-b378-4e79-9ff9-e67a3f4a9299.5c3e
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Leistungsbeschreibung

Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sofern diese Änderungen Auswirkungen auf Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben (z. B. Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrags), werden sie Ihrem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt.

Bis die geänderten ELStAM bei Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, können mehrere Wochen vergehen.

Ihr Arbeitgeber kann die Änderungen dann auch rückwirkend anwenden und die zwischenzeitlich vorgenommenen Gehaltsabrechnungen korrigieren.




An wen muss ich mich wenden?

Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.




Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • entsprechende Nachweise über die eingetretene Änderung im Original (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes)



Rechtsgrundlage

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.




Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.




Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Finanzministerium