Sporthallen und Gemeinschaftseinrichtungen
Die Gemeinde Schellerten stellt ihre Turn-, Sport- und Gymnastikhallen in den Ortschaften Bettmar, Dingelbe, Dinklar, Kemme, Ottbergen, Schellerten und Wendhausen neben dem Schulsport den örtlichen Vereinen und Verbänden für Sport- und Kulturveranstaltungen gegen eine geringe Gebühr zur Verfügung.
Die Dorfgemeinschaftshäuser sowie - eingeschränkt - Feuerwehrunterrichtsräume und Räume in den Grundschulen können von der örtlichen Gemeinschaft ebenfalls genutzt werden.
Die Dorfgemeinschaftshäuser sowie - eingeschränkt - Feuerwehrunterrichtsräume und Räume in den Grundschulen können von der örtlichen Gemeinschaft ebenfalls genutzt werden.
Die Vereine und Verbände mit Sitz in der Gemeinde Schellerten können einen Zuschuss zu den Gebühren beantragen, soweit die Nutzung der Einrichtung ausschließlich zu Trainings-, Übungs- und Unterrichtsbetrieb oder der Jugendförderung dient und Gewinne nicht erzielt werden. Die Gebühren und sonstigen Nutzungsbedingungen sind in der als PDF-Dokument verfügbaren Gemeinschaftseinrichtungsgebührensatzung geregelt.
Um eine Gemeinschaftseinrichtung zu nutzen muss ein Antrag gestellt werden. Dieser steht als PDF-Dokument zur Verfügung.
Über Nutzungsmöglichkeiten der Gemeinschaftseinrichtungen in den Ortschaften informieren die Ortsbürgermeister/innen und Ortsvorsteher.
Die Belegungspläne der Sport- und Turnhallen können als PDF-Dokumente heruntergeladen werden:
03.05.2016
(Schellerten) In der Sporthalle Schellerten wird in der Zeit von Montag, 09.05.2016 bis voraussichtlich Freitag, 13.05.2016 die Heizungsanlage ausgetauscht.
Während dieses Zeitraumes steht kein warmes Wasser - auch für die Duschen und Umkleiden - sowie keine Heizung zur Verfügung. Unter Beachtung dieser Umstände kann die Sporthalle für den Trainingsbetrieb während der Umbauphase weiterhin genutzt werden.
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Stand: 08.01.2018