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Bebauungsplan Nr. 10-05 "Schellerten-Süd/B", 3. Änderung in Kraft getreten

01.09.2022

Bebauungsplan Nr. 10-05 "Schellerten-Süd/B", 3. Änderung in Kraft getreten

(Schellerten) Der Rat der Gemeinde Schellerten hat in seiner Sitzung am 04.07.2022 den im beschleunigten Verfahren nach § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellten Bebauungsplan Nr. 10-05 „Schellerten-Süd/B", 3. Änderung (Ortschaft Schellerten) gem. § 10 Abs. 1 des BauGB vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBl.I S. 4147), sowie gem. § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NkomVG) vom 17.12.2010, in der derzeit geltenden Fassung, als Satzung sowie die Begründung beschlossen.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB, in der derzeit geltenden Fassung, bekanntgemacht.

Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wurde abgesehen. Der  Bebauungsplan Nr. 10-05, 3. Änderung wurde ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt, weil sich durch die Änderung keine wesentlich nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt ergeben.

Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes Nr. 10-05 „Schellerten-Süd/B", 3. Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des Kindergartens „Die Rübenwichtel“ zu schaffen.

Der räumliche Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10-05 „Schellerten Süd/B“ umfasst Flächen in zentraler Ortslage der Ortschaft Schellerten, zwischen „Dorfstraße“ und „Junkerstraße“. Der räumliche Geltungsbereich des B-Planes Nr. 10-05, 3. Änderung ist in der nebenstehenden Karte durch dicke, schwarze Umgrenzung gekennzeichnet.

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Hildesheim tritt der Bebauungsplan Nr. 10-05 „Schellerten Süd/B“ 3. Änderung in Kraft.

Der Bebauungsplan Nr. 10-05 „Schellerten Süd/B“, 3. Änderung sowie die Begründung können im Rathaus der Gemeinde Schellerten, Bauamt, Rathausstraße 8, 31174 Schellerten während der folgenden Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden:

Montag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag  von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

Über den Inhalt des Bebauungsplans Nr. 10-05 „Schellerten Süd/B“, 3. Änderung einschließlich der Begründung kann Auskunft verlangt werden.

 

Wichtiger Hinweis zur Einsichtnahme während der Corona-Pandemie:

Eine Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung (Tel. 0 51 23 - 401-0) oder auf Anfrage Kontaktformular möglich. Bei Betreten der Verwaltung besteht eine Maskenpflicht, d.h. es muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, und es muss ein Sicherheitsabstand von 1,5 m zu anderen Personen eingehalten werden.

Ebenso kann der Plan auf dieser Internetseite im Bereich Bauleitplanung eingesehen werden.

 

Unbeachtlich werden

  1. eine nach § 214 Abs. 1, Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung  der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bebauungsplans Nr. 10-05 „Schellerten Süd/B“, 3. Änderung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach §§ 39-42 BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgerechter Geltendmachung wird hingewiesen.


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