Aufforderung an die Parteien zum Vorschlag von Beisitzern für den Wahlvorstand
(Schellerten) Die Wahl zum Niedersächsischen Landtag findet entsprechend der Verordnung der Landesregierung über den Wahltag und die Wahlzeit der Landtagswahl 2022 vom 6. Oktober 2021 (Nds.GVBl. Nr.39/2021, S. 692) am Sonntag, dem 09. Oktober 2022 in der Zeit von 08.00 – 18.00 Uhr statt.
Die Gemeinde Schellerten ist bei dieser Wahl Teil des Wahlkreises 21 (Sarstedt/Bad Salzdetfurth). Es ist vorgesehen, die Gemeinde für diese Wahl in 12 Wahlbezirke einzuteilen.
Die in der Gemeinde Schellerten vertretenen Parteien werden hiermit aufgefordert, bis zum 25. Februar 2022 Wahlberechtigte als Mitglieder für die Wahlvorstände in der Gemeinde Schellerten vorzuschlagen.
Der Allgemeine Stellvertreter des Bürgermeisters, Stefan Lindinger, weist darauf hin, dass Wahlbewerbende, Vertrauenspersonen und stellvertretende Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge nicht zu Mitgliedern der Wahlvorstände berufen werden dürfen.
Die Berufung in ein Wahlehrenamt darf nur aus einem wichtigen Grund abgelehnt werden.