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Umgang mit Wildtieren

16.02.2026

Umgang mit Wildtieren

(Schellerten / Landkreis Hildesheim) Im Landkreis Hildesheim leben viele unterschiedliche Wildtiere, die oft auch in geschlossenen Ortschaften anzutreffen sind. Dazu gehören sowohl einheimische Arten wie Marder und Füchse, aber auch invasive Wildtiere, die ursprünglich aus anderen Ländern nach Deutschland gekommen sind, wie der Waschbär. Da es sich dabei oft um ungebetene Gäste handelt, die unter anderem Krankheiten verbreiten, Schäden verursachen und die heimische Tierwelt bedrohen, benötigen viele Grundstückseigentümer*innen Unterstützung im Umgang mit dieser Thematik. Um Sie mit diesen Herausforderungen nicht allein zu lassen, werden im Folgenden einige Handlungsempfehlungen und Unterstützungsangebote aufgeführt, an denen Sie sich orientieren können.

Grundsätzlich gilt, dass alle Grundstückseigentümer*innen selbst für das eigene Grundstück verantwortlich sind. Weder die Jagdbehörde, noch die Jagdpächter*innen sind für den innerörtlichen Bereich zuständig.

Wildtierfallen dürfen jedoch nur von Jäger*innen aufgestellt und genutzt werden. Daher können Grundeigentümer*innen Jäger*innen, die im Besitz eines gültigen Jagdscheins sind, mit dem Fang von Wildtieren beauftragen.

 

Was können Sie tun und an wen sollten Sie sich wenden?

Das weitere Vorgehen hängt insbesondere vom Gesundheitszustand der Wildtiere ab. Dabei ist zwischen kranken/verletzten und gesunden Tieren zu unterscheiden.

 

a) Kranke/verletzte Wildtiere

Sollte das Tier einen kranken Eindruck machen, bspw. durch fehlendes oder stark ausgedünntes Fell, ein unnatürliches Verhalten (z. B. keine Scheu vor dem Menschen) oder einen geschwächten Allgemeinzustand oder akute Verletzungen aufweisen, sollten Sie unverzüglich die Polizei informieren. Diese kann Kontakt zu den der örtlichen Jäger*innen, dem Veterinäramt oder Tierärzt*innen aufnehmen und gemeinsam mit diesen die erforderlichen Maßnahmen zur tierschutzgerechten Versorgung oder Erlösung des Tieres einleiten.

 

b) Gesunde Wildtiere

Wenn das Tier einen gesunden Eindruck macht, sollten Sie die folgenden Maßnahmen in der vorgegebenen Reihenfolge ergreifen.

  1. Wildtiere fühlen sich oft von Müll und Abfällen angezogen. Wenn Sie diese entfernen oder unzugänglich aufbewahren, könnten die Tiere schnell das Interesse an Ihrem Grundstück verlieren. Reifes Obst sollte geerntet und Fallobst aufgesammelt werden. Auf keinen Fall sollten Wildtiere gefüttert werden. In unseren Städten und Gemeinden finden sie mehr als genug Nahrung. Auch das Futter von Haustieren sollte für Wildtiere unzugänglich aufbewahrt werden.
    Auch die Zugänglichkeit des Grundstücks oder der Gebäude kann den Tieren erschwert werden. So können bspw. Blechmanschetten über den Fallrohren oder Metallgitter am Schornstein angebracht werden. Bäume und Sträucher, die bis an das Haus reichen, sollten großzügig beschnitten werden. Nachts sollten die Katzenklappen verschlossen werden.
  2. Wenn die zuvor aufgeführten Maßnahmen nicht zu dem gewünschten Erfolg führen, können Sie auch eine*n Jäger*in mit dem Fang und der Tötung der Wildtiere beauftragen. Wenn Sie eine Person kennen, die einen gültigen Jagdschein besitzt, sollten Sie diese ansprechen und um Unterstützung bitten. Füchse, Marder, Iltisse, Hermeline, Dachse, Waschbären, Marderhunde, Minke, Nutrias und Wildkaninchen dürfen ohne Genehmigung der Jagdbehörde gefangen werden, wenn Sie als Grundstückseigentümer*in damit einverstanden sind.
  3. Alternativ können auch gewerbliche Schädlingsbekämpfer*innen, welche über die nötigen Qualifikationen verfügen, mit dem Fang der Tiere beauftragt werden.
  4. Wenn Sie das Tier weder selbst vertreiben, noch durch eine*n Jäger*in fangen lassen können, können Sie sich an die Jagdbehörde des Landkreis Hildesheim wenden. Diese verfügt über eine Liste von freiwilligen Jäger*innen, welche sich bereit erklärt haben, betroffene Grundstückseigentümer*innen bei Problemen mit Wildtieren zu unterstützen.
    Die Jagdbehörde fungiert dabei lediglich als Vermittlerin und wird Ihre Kontaktdaten an die Freiwilligen weitergeben, mit der Bitte, dass diese Kontakt mit Ihnen aufnehmen. Aufwandsentschädigungen und andere Absprachen sind direkt mit den Freiwilligen abzustimmen.
    Kontakt Jagdbehörde: Montag bis Freitag von 8:30 bis 16:00 Uhr unter 05121/309-3761 und -3762



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