Sprungziele
Seiteninhalt

Neues Verkehrskonzept in Schellerten - Tempo 30 rund um Holztrifft und Dorfstraße sowie verkehrsberuhigter Bereich im Laaseweg

13.11.2025

Neues Verkehrskonzept in Schellerten - Tempo 30 rund um Holztrifft und Dorfstraße sowie verkehrsberuhigter Bereich im Laaseweg

(Schellerten) In der Ortschaft Schellerten wird in den nächsten Tagen das neue Verkehrskonzept umgesetzt. „Mit der Einführung des neuen Verkehrskonzeptes schaffen wir ein deutliches Mehr an Sicherheit insbesondere für Schul- und Kindergartenkinder, aber auch für Radfahrende und andere Fußgänger in der Ortschaft Schellerten“, freut sich Bürgermeister Fabian von Berg. Nach Zustimmung der Straßenverkehrsbehörde könne endlich ein lange bestehender Wunsch der Gemeinde Schellerten und des Ortsrates realisiert werden. „Durch die Geschwindigkeitsreduzierung wird sich die Lebensqualität in diesem Wohnumfeld noch einmal  wesentlich verbessern“, ist sich von Berg sicher.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Verkehrskonzepts treten in der Ortschaft Schellerten in Kürze zwei zentrale Änderungen im innerörtlichen Straßenverkehr in Kraft. Der Bereich rund um die um Holztrifft und Dorfstraße wird künftig als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Die Vorfahrt aus der Holztrifft wird entsprechend angepasst. In der neuen Zone gilt die allgemeine Vorfahrtsregelung „Rechts vor Links“.

Es handelt sich im Einzelnen um die folgenden Straßen:

  • Holztrifft
  • Dorfstraße
  • Lange Straße
  • Rathausstraße
  • Junkerstraße
  • Strickerburg
  • Rosenweg
  • An der Worth
  • Neue Straße
  • Kronenberg
  • Laaseweg (Bereich ab Holztrifft bis Ortsausgang)

Im Bereich des Laasewegs wird zwischen Holztrifft und Dorfstraße ein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet. In diesem Abschnitt gilt Schrittgeschwindigkeit und das Parken ist künftig nicht gestattet. Daneben bleibt die bereits jetzt als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesene Imkerstraße/Altes Feld/Stellwanne erhalten. In einem verkehrsberuhigten Bereich ist das Parken nur auf speziell gekennzeichneten Flächen erlaubt, ansonsten gilt striktes „Parken verboten“. Bei der Ausfahrt aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine Tempo-30-Zone muss ferner immer die Vorfahrt gewährt werden.

Die Gemeinde bittet alle Verkehrsteilnehmenden, die neue Beschilderung zu beachten und sich auf die geänderten Regelungen einzustellen.


Seite zurück Nach oben