Bebauungsplan Nr. 09-08 "Östlich Schäferstraße" i.V.m. 12. Berichtigung Flächennutzungsplan in Kraft
(Ottbergen) Der Rat der Gemeinde Schellerten hat in seiner Sitzung am 18.11.2024 den im beschleunigten Verfahren nach § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellten Bebauungsplan Nr. 09-08 „Östlich Schäferstraße“ (Ortschaft Ottbergen) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) und gemäß § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010, in der derzeit geltenden Fassung, als Satzung sowie die Begründung beschlossen. Ebenso wurde die im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans 09-08 „Östlich Schäferstraße“ vorgenommene 12. Berichtigung des Flächennutzungsplans mit Erläuterung beschlossen.
Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wurde abgesehen. Der Bebauungsplan Nr. 09-08 wurde ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt, weil sich durch die Aufstellung keine wesentlich nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt ergeben.
Wesentliches Ziel des Bebauungsplans Nr. 09-08 „Östlich Schäferstraße“ ist es, im Rahmen der Innenentwicklung ein Allgemeines Wohngebiet auszuweisen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 09-08 „Östlich Schäferstraße“ sowie der 12. Berichtigung des Flächennutzungsplanes umfasst Flächen in westlicher Ortslage der Ortschaft Ottbergen, östlich der „Schäferstraße". Der räumliche Geltungsbereich ist in der nebenstehenden Karte durch dicke, schwarze Umgrenzung gekennzeichnet.
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB, in der derzeit geltenden Fassung, bekanntgemacht. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Hildesheim auf der Internetseite www.landkreishildesheim.de tritt der Bebauungsplan Nr. 09-08 „Östlich Schäferstraße“ in Kraft.
Die Planunterlagen können im Bereich Bauleitplanung eingesehen werden. Die Internetseite der Gemeinde ist auch über das Internetportal des Landes Niedersachsen uvp.niedersachsen.de mit dem Suchbegriff „Schellerten“ zu erreichen.
Ebenso können der Bebauungsplan Nr. 09-08 sowie die Begründung und die 12. Berichtigung des Flächennutzungsplans mit Erläuterung im Rathaus der Gemeinde Schellerten, Bauamt, Rathausstraße 8, 31174 Schellerten während der folgenden Öffnungszeiten von der Öffentlichkeit eingesehen werden:
Montag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Mittwoch | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Donnerstag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr |
Freitag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Über den Inhalt des Bebauungsplanes Nr. 09-08 „Östlich Schäferstraße“ einschließlich der Begründung sowie über die 12. Berichtigung des Flächennutzungsplans einschließlich Erläuterung kann Auskunft verlangt werden.
Auf die nachfolgend genannten Rechtsfolgen wird gem. § 215 Abs. 2 BauGB vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) hingewiesen:
Unbeachtlich werden
- eine nach § 214 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 09-08 „Östlich Schäferstraße“ schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach §§ 39 - 42 BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgerechter Geltendmachung wird hingewiesen.