Aufforderung an die Parteien zum Vorschlag von Beisitzern für den Wahlvorstand
(Schellerten) Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet voraussichtlich am Sonntag, dem 23. Februar 2025, statt.
Die Gemeinde Schellerten ist bei dieser Wahl Teil des Wahlkreises 48. Es ist vorgesehen, die Gemeinde für diese Wahl in 12 Wahlbezirke einzuteilen.
Die in der Gemeinde Schellerten vertretenen Parteien werden hiermit aufgefordert, bis zum 1. Dezember 2024 Wahlberechtigte als Beisitzer für die Wahlvorstände in der Gemeinde Schellerten vorzuschlagen.
Der allgemeine Vertreter des Bürgermeisters, Stefan Lindinger, weist darauf hin, dass Wahlbewerber, Vertrauenspersonen und stellvertretende Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge nicht zu Mitgliedern der Wahlvorstände berufen werden dürfen. Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein.
Die Berufung zu einem Wahlehrenamt darf nach § 11 Bundeswahlgesetz nur aus einem wichtigen Grund abgelehnt werden.