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Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Lärmaktionsplanerstellung

26.09.2024

Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Lärmaktionsplanerstellung

(Schellerten) Lärmaktionspläne sind zur Regelung von „Lärmproblemen und Lärmauswirkungen“ aufzustellen. Damit sind belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien gemeint, die gemäß § 47b Satz 1 Nr. 1 BImSchG als Umgebungslärm bezeichnet werden. Die Grundlage des Lärmaktionsplans bilden die Lärmkarten die gemäß § 47c BImSchG erstellt wurden. Sie erfassen bestimmte Lärmquellen in dem betrachteten Gebiet, welche Lärmbelastungen von ihnen ausgehen und wie viele Menschen davon betroffen sind, und machen damit die Lärmprobleme und negativen Lärmauswirkungen sichtbar. Für die Erstellung der Lärmkarten und Aufstellung der Lärmaktionspläne ist eine 5-jährige Fortschreibungsfrist vorgesehen. Die Lärmkarte für Niedersachsen ist unter www.umweltkarten-niedersachsen.de/Umweltkarten veröffentlicht.

Im Rahmen der Lärmaktionsplanerstellung werden Hauptverkehrsstraßen nach BImSchG § 47b mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, also mit einem DTV-Wert (DTV = durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung) von mehr als 8.219 KFZ pro Tag, berücksichtigt. Dies trifft in der Gemeinde Schellerten auf die Bundesstraße 1, Bundestraße 6 und die Autobahn 7 zu. Damit ist die Gemeinde Schellerten verpflichtet ihren Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2020 zu überprüfen und zu überarbeiten.

Bei der Aufstellung und Überprüfung der Lärmaktionspläne ist die gesetzlich vorgeschriebene Information und Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen. Geregelt ist dies durch § 47d Absatz 3 BImSchG: „Die Öffentlichkeit wird zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gehört. Sie erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. […]“.

Entsprechend wird der Entwurf des aktualisierten Lärmaktionsplans der Gemeinde Schellerten für die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rathaus der Gemeinde Schellerten, Bauamt, Rathausstraße 8, 31174 Schellerten während der folgenden Öffnungszeiten

 

Montag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag  von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

zur Einsichtnahme öffentlich ausliegen.

Nach vorheriger telefonischer Absprache können die Planungsunterlagen auch außerhalb der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Die ausliegenden Unterlagen sind innerhalb der Auslegungszeit auf der Internetseite der Gemeinde Schellerten (www.schellerten.de) einsehbar. Die Internetseite der Gemeinde ist auch über das Internetportal des Landes Niedersachsen uvp.niedersachsen.de mit dem Suchbegriff "Schellerten" zu erreichen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e, DSVGO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG).

Eine Beteiligung ist innerhalb einer vierwöchigen Frist, vom 27.09.2024 bis zum 25.10.2024, schriftlich an die Postanschrift Gemeinde Schellerten, Rathausstraße 8, 31174 Schellerten oder per Kontaktformular möglich. Anschließend werden die Ergebnisse der Mitwirkung abgewogen, der Entwurf des Lärmaktionsplans ggf. überarbeitet und veröffentlicht.


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