Zahlungstermin der Gemeindesteuern
Grundsteuer A und B
3. Quartal 2024
Hundesteuer
3. Quartal 2024
Gewerbesteuervorauszahlung
3. Quartal 2024
Die bisher erteilten Steuerbescheide behalten bis zur Zustellung eines neuen Bescheides ihre Gültigkeit.
Nach dem 15. August 2024 werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen eingezogen.
Um die Zahlung ordnungsgemäß verbuchen zu können, sollte auf dem Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg das Kassenzeichen vermerkt werden. Sofern eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, bucht die Gemeindekasse die Steuern wie immer automatisch ab.
Damit Sie den Zahlungstermin nicht versäumen, besteht die Möglichkeit am Einzugsverfahren teilzunehmen, hierzu haben Sie Widerspruchsrecht für die Abbuchungen bei Ihrer Bank oder Sparkasse.
Die Steuern werden im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens eingezogen.
Ein SEPA-Lastschrift-Mandat können Sie auch online erteilen.