Öffentliche Auslegung Bebauungsplan Nr. 10-13 "Argentum Berliner Straße"
(Schellerten) Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 3.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Schellerten am 26.8.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10-13 "Argentum Berliner Straße" und gleichzeitig die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13a BauGB beschlossen.
Der Planbereich befindet sich im Norden Schellertens nördlich der Berliner Straße (Bundesstraße 1) und östlich der Einmündung der Straße „An der Schelle“. Er wird wie in der nebenstehenden Karte dargestellt begrenzt.
Ziel und Zweck der Planung
Durch diesen Bebauungsplan soll die bauliche Inanspruchnahme des Geltungsbereiches durch ein so genanntes Argentum, eine Wohnanlage für Senioren einschließlich Einrichtungen zur Betreuung und Pflege sowie zusätzlich von gewerblichen bzw. freiberuflichen Nutzungen wie Apotheke und Arztpraxis im südlichen, der Berliner Straße zugewandten Teil des Planbereichs ermöglicht werden.
Der vorliegende Bebauungsplan dient der Innenentwicklung bzw. der Nachnutzung einer ansonsten entstehenden Nutzungsbrache im Sinne des § 13a (1) BauGB, ohne dass eine zulässige Grundfläche, die den Grenzwert nach § 13a (1) Nr. 1 BauGB überschreiten würde, festgesetzt wird.
Eine Beeinträchtigung von besonders geschützten Arten oder deren Lebensstätten ist durch die Planung nicht zu erwarten. Der Bebauungsplan kann somit im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Von einer Umweltprüfung mit anschließendem Umweltbericht wird gemäß § 13 (3) BauGB abgesehen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, Umweltbeitrag und schalltechnischem Gutachten wird gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit
vom 21.12.2020 bis einschließlich 25.01.2021
zur Unterrichtung und Erörterung im Rathaus im Rathaus der Gemeinde Schellerten, Bauamt, Rathausstraße 8, 31174 Schellerten während der Sprechzeiten
Montag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Mittwoch | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Donnerstag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr |
Freitag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
und nach Vereinbarung |
öffentlich ausgelegt.
Wichtiger Hinweis zur Einsichtnahme während der Corona-Pandemie
Eine Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung (Tel. 05123/401-0) oder auf Anfrage per E-Mail (rathaus@schellerten.de) möglich. Bei Betreten der Verwaltung besteht eine Maskenpflicht, d.h. es muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, und es muss ein Sicherheitsabstand von 1,5 m zu anderen Personen eingehalten werden.
Sämtliche das Verfahren betreffende Unterlagen sind nebenstehend auf der Homepage der Gemeinde Schellerten einsehbar.
Der Planentwurf mit Begründung, Umweltbeitrag und schalltechnischem Gutachten kann von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich (z.B. Briefpost, E-Mail (rathaus@schellerten.de), Fax oder in sonstiger Weise in geschriebener Form) oder mündlich während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. -vorprüfung wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nicht durchgeführt.
Hinweis: Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.