Geänderte Abwassergebühren ab Juli 2024
(Schellerten) Der Rat der Gemeinde Schellerten hat sie nun beschlossen: Zum 1. Juli 2024 wird in der Gemeinde die sogenannte getrennte Abwasser-Gebühr eingeführt. Damit gibt es künftig zwei Gebühren-Komponenten in dem Abwasser-Bescheid: Eine Niederschlagswasser-Gebühr, die auf Grundlage der einleitenden Fläche pro Quadratmeter erhoben wird, sowie die bekannte Schmutzwasser-Gebühr, die nach Gebrauch in Kubikmetern abgerechnet wird. „Mit unserem Votum für die getrennte Abwasser-Gebühr setzen wir eine in Deutschland mittlerweile als Standard etablierte Kostentrennung zwischen Schmutz- und Niederschlagswasserkosten auch in unserer Gemeinde um“, sagt Bürgermeister Fabian von Berg. Die Niederschlagswasser-Kosten werden getrennt berechnet, somit sinkt die Schmutzwassergebühr je Kubikmeter entsprechend. Neue Abschlagsbescheide, die diese beiden Komponenten fortan separat ausweisen, wird der Wasserverband Peine im Juli 2024 versenden.
Zwei Kostenschlüssel – für eine realitätsnähere Kostenverteilung
Der Ratsentscheidung vorangegangen war eine umfangreiche Flächenermittlung, bei der die Bürgerinnen und Bürger ihre ins Abwasserkanalnetz einleitenden Quadratmeter-Angaben über einen vorbereiteten Ermittlungsbogen gemeldet hatten. Auf der Basis dieser Flächendaten und der aktuellen Gebühren-Kalkulation eines erfahrenen Dienstleisters wurde die neue Niederschlagswasser-Gebühr von 0,46 Euro je Quadratmeter ermittelt. Sie wird nun erstmals ab dem 1. Juli fällig.
Bisher wurden die Niederschlagswasser-Kosten und die Schmutzwasserbeseitigungskosten addiert und über den gemeinsamen Verteilungsschlüssel, den Kubikmeter-Verbrauch Wasser, abgerechnet. Mit der Einführung der Niederschlagswasser-Gebühr wird nun dieser Kostenanteil herausgerechnet. Dementsprechend sinkt die Schmutzwasser-Gebühr anteilig: Sie beträgt ab 1. Juli 2,66 Euro je Kubikmeter. Die monatliche Grundgebühr von fünf Euro je Anschluss bleibt unverändert.
Ändert sich der Abschlag?
Die Einführung der getrennten Abwasser-Gebühr ist bezogen auf die Gesamtheit der Gebührenpflichtigen somit weder eine Kostensteigerung noch eine Kostensenkung, sondern lediglich die passgenauere Kostenverteilung der jeweiligen Positionen auf den Flächen- und den Mengenansatz, wie sie die Gesetzgebung mittlerweile als realitätsadäquat vorsieht. Ob es bei der getrennten Abwassergebühr nun für einen Haushalt günstiger oder teurer wird, oder auch gleich bleibt, lässt sich pauschal nicht sagen – das hängt vom individuellen Verbrauchsverhalten und den Flächenansätzen der Grundstückseigentümer ab. Leitet jemand von einer großen Fläche Niederschlagswasser ein, kann der Bescheid höher als bisher ausfallen. Leitet jemand nur eine geringe Fläche ein, etwa wenn viel Niederschlagswasser sicher auf dem Grundstück versickern kann, kann es günstiger werden – immer vorausgesetzt, dass der Wasserverbrauch sich nicht signifikant geändert hat, sonst hat auch dieser Effekte auf die Abschlagsberechnung.
Ändern sich einleitende Flächen? Änderungen melden
Sollten sich aufgrund von Baumaßnahmen oder anderen Umgestaltungen die ins Kanalnetz einleitenden Flächen ändern, könne der neue Flächenansatz gemeldet werden, erinnert die Gemeindeverwaltung. Dazu steht beim Wasserverband Peine der Ermittlungsbogen auf der Internetseite zur Verfügung.