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Gemeinde Schellerten begrüßt Radweg-Planung

12.05.2014

Gemeinde Schellerten begrüßt Radweg-Planung

Vorbereitung der Planung eines Radweges im Zuge der Kreisstraße 208 zwischen Ahstedt und Schellerten sowie Sanierung der Fahrbahn
Vorbereitung der Planung eines Radweges im Zuge der Kreisstraße 208 zwischen Ahstedt und Schellerten sowie Sanierung der Fahrbahn
(Schellerten) Die Nieders. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr teilt mit, dass im Zuge von Planungen eines Radweges und einer möglichen Fahrbahnsanierung demnächst Vermessungsarbeiten an der K208 zwischen Ahstedt und Schellerten durchgeführt werden sollen

Bürgermeister Axel Witte begrüßt die geplanten Arbeiten ausdrücklich. Die jetzt von Landkreis und Straßenbaubehörde aufgenommene Planung sei auf eine Initative der Gemeinde Schellerten zurückzuführen. "Seit Langem ist diese Verbindung Wunsch der Bürger in den Ortschaften", sagt Witte.  Der Verwaltungschef erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass die Gemeinde Schellerten seinerzeit ihren Antrag mit dem zunehmenden Fußgänger- und Radfahreraufkommen von Ahstedt nach Schellerten begründet hatte. "In Schellerten befinden sich mit Volksbank, Einkaufsmarkt, Rathaus, Sporthalle, Kindergarten, Grundschule und Seniorenwohnpark wesentliche Infrastruktureinrichtungen der Gemeinde, die für viele Bürger durch einen solchen Weg zukünftig auch ohne den Einsatz eines KFZ sicher erreicht werden können.", stellt Axel Witte fest.

In der der Gemeinde Schellerten vorliegenden Bekanntmachung stellt die Landesbehörde fest, dass der Landkreis Hildesheim die Herstellung eines Radweges im Zuge der K208 zwischen den Ortschaften Ahstedt und Schellerten plant. Die Maßnahme soll der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Sicherheit für den Fahrradverkehr dienen. In diesem Zuge soll, so die Landesbehörde weiter, ebenfalls die Planung einer Fahrbahnsanierung von Ahstedt bis zur Einmündung in die Bundesstraße 1 in Schellerten durchgeführt werden.

Zur Erstellung von vermessungstechnischen Grundplänen als Grundlage für die künftigen Planungen sollen im Juli 2014 (Zeitraum 27. bis 31. Kalenderwoche) Vermessungsarbeiten durchgeführt werden. Die örtlichen Arbeiten zur Erfassung der Topografie einschl. der äußerlich sichtbaren baulichen Anlagen werden von einem durch die Straßenbauverwaltung beauftragten Ingenieurbüro ausgeführt. Für die terrestrische Vermessung müssen die in der Übersichtskarte markierten Grundstücksbereiche auf Ackerflächen bis ca. 20m und in der Wohnbebauung bis ca. 2m betreten werden.

Ausdrücklich weist die Straßenbaubehörde in Ihrem Schreiben darauf hin, dass durch die genannten Arbeiten noch keine Entscheidung über Art und Umfang der späteren Planung und Ausführung für Radwegneubau und Fahrbahnsanierung getroffen wird.

Da die Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, hat das Niedersächsische Straßengesetz die Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten verpflichtet, sie zu dulden (§37b NStrG). Flurschäden werden nach Möglichkeit vermieden. Sind sie jedoch eingetreten, so werden sie entsprechend §37b Abs.3 NStrG entschädigt. Ebenso Wirtschaftserschwernisse.

Weitere Auskünfte erteilt während der Geschäftszeiten die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, regionaler Geschäftsbereich Hannover, Dorfstraße 17-19, 30519 Hannover, Tel. 0511/39936-0.  

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