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Mikrozensuserhebung 2013 in der Gemeinde Schellerten

23.01.2013

Mikrozensuserhebung 2013 in der Gemeinde Schellerten

Bei der seit 1957 durchgeführten amtlichen Mikrozensuserhebung werden 1% aller Haushalte befragt. Foto (c) Hans-Theo Wiechens
Bei der seit 1957 durchgeführten amtlichen Mikrozensuserhebung werden 1% aller Haushalte befragt. Foto (c) Hans-Theo Wiechens
(Schellerten) Seit 1957 werden Mikrozensusbefragungen durchgeführt, weil schnell und zuverlässig bevölkerungs- und erwerbsstatistische Daten und deren Veränderungen von Regierung und Verwaltung vom Bund und den Ländern benötigt werden. Bei dieser amtlichen statistischen Erhebung werden 1 % aller Haushalte befragt. 

Die Erhebung wird durch vom Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) ausgewählte Erhebungsbeauftragte mit Laptop durchgeführt. Sie haben einen amtlichen Ausweis, wurden in ihre Aufgaben eingewiesen und sind über alle Angaben, die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt geworden sind, zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Grundlage für diese Erhebung ist das Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz 2005 – MZG 2005) vom 24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1350), zuletzt geändert durch Artikel 2 des MZG 2005 vom 08. Juli 2009 (BGBl. I S. 1978).

Die Haushaltsbefragung findet in der Gemeinde Schellerten in folgenden Straßen statt:

Kemme An der B1 Mai 2. Hälfte
Bettmar Im Schwarzen Felde Juni 1. Hälfte
Bettmar Katharinenstraße Februar 2. Hälfte

Der Mikrozensus ist eine amtliche Erhebung, bei der der Gesetzgeber im Mikrozensusgesetz (MZG) für den überwiegenden Teil der Fragen eine Auskunftspflicht festgesetzt hat. Der Auskunftspflicht unterliegen Personen, die in der ausgewählten Wohnung einen Wohnsitz haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Befreiung von der Auskunftspflicht grundsätzlich nicht möglich ist.

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