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Freiwilliger Wehrdienst: Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung

05.10.2015

Freiwilliger Wehrdienst: Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung

Foto Studierende an einer Bundeswehrhochschule (c) mil.bundeswehr-karriere.de
Foto Studierende an einer Bundeswehrhochschule (c) mil.bundeswehr-karriere.de
(Schellerten) Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach § 54 des Wehrpflichtgesetzes verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten.

Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde jährlich zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung:

Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift

Betroffene haben das Recht der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und braucht nicht begründet zu werden. Zu richten ist der Widerspruch

für Betroffene mit Wohnsitz in der Gemeinde Schellerten an:

Gemeinde Schellerten
Rathausstr.8
31174 Schellerten

Hierbei sind folgende Fristen zu beachten:
Personen, die 2015 volljährig werden, haben die Möglichkeit bis zum 20.03.2016 der Datenübermittlung zu widersprechen.

Foto: Studierende an einer Bundeswehrhochschule (c) mil.bundeswehr-karriere.de

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