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Räumung der Straßen von Eis und Schnee

15.02.2021

Räumung der Straßen von Eis und Schnee

(Schellerten) Bei Schnee und Eis sind Straßen und Gehwege entsprechend der gültigen Straßenreinigungssatzung und der Straßen­reinigungs­verordnung zu räumen. Bei Schneefall sind Fußgänger­überwege und Gehwege mit einer geringeren Breite als 1,50 m ganz, ansonsten mindestens in 1,50 m Breite freizuhalten. Ist ein Gehweg nicht vorhanden, so ist ein mind. 1 m breiter Streifen neben der Fahrbahn freizuhalten. Nach den Rechtsvorschriften müssen die Geh- und Radwege an Werktagen von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr soweit von Eis und Schnee befreit sein, dass sie von Fußgängern ohne Gefährdung oder besondere Behinderung benutzt werden können; darauf weist die Gemeindeverwaltung angesichts der herrschenden winterlichen Bedingungen hin.

Im Rathaus weiß man allerdings auch um die Nöte der Bürger angesichts  winterlicher Wetterverhältnisse. „Auch die Gemeinde Schellerten führt im zumutbaren Rahmen den Winterdienst auf den in Ihrer Straßenbaulast stehenden Straßen und Wegen durch", sagt Bürgermeister Axel Witte. Leider sei angesichts der Witterung der letzten Tage und Wochen eine 100%ige Schnee- und Eisfreiheit auf allen Gemeindestraßen nicht sofort und gleichzeitig leistbar, bittet der Verwaltungschef um Verständnis. Von daher müssen vorübergehende Einschränkungen bei solchen Wetterlagen leider hingenommen werden.

Jedoch sind insbesondere Hydranten und Gossen schnee- und eisfrei zu halten. Die geräumten Schnee- und Eismassen dürfen nicht so gelagert werden, dass dadurch der Verkehr auf der Fahrbahn und dem Gehweg gefährdet oder besonders behindert wird. Bei Glätte sind Sand oder andere abstumpfende Mittel zur Sicherung des Fußgängertagesverkehrs einzusetzen. Die Verwendung von Streusalz ist nur dort zulässig, wo eine Verwendung anderer Mittel unzumutbar oder untauglich ist.

Bei eintretendem Tauwetter sind Geh- und Fußgängerüberwege vom vorhandenen Eis zu befreien und der Abfluss des Schmelzwassers zu gewährleisten.

Die Verpflichtung trifft die Grundstückseigentümer der an alle Gemeindestraßen angrenzenden Grundstücke. Davon ausgenommen sind nur die im Ausnahmekatalog zur Straßenreinigungsverordnung bezeichneten Flächen.

Die vom Rat der Gemeinde Schellerten beschlossene

Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Gemeinde Schellerten (Straßenreinigungssatzung) sowie die Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Gemeinde Schellerten (Straßenreinigungsverordnung) sind als PDF-Download verfügbar. 

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