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Geänderte Versorgungsbedingungen des Wasserzweckverbandes Peine

18.12.2009

Geänderte Versorgungsbedingungen des Wasserzweckverbandes Peine

(Schellerten/Peine) Der Wasserverband Peine hat der Gemeinde Schellerten mitgeteilt, dass die Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes Peine beschlossen hat, die Versorgungsbedingungen ab 01.10.2010 zu ändern:

Änderung der Anlage II und III des Wasserzweckverbandes Peine zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser
(AVBWasserV)

§ 1

Die Anlage II des Wasserzweckverbandes Peine zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 – Ergänzende Bestimmungen über die Lieferung, Preise und Abrechnung von Wasser – ist wie folgt zu ändern:

In Ziffer 1.1 sind die Absätze 1. und 3. durch folgenden Wortlaut zu ändern:

1. Absatz
ab 01.01.2010
Arbeitspreis je Kubikmeter (m³) inkl. Staatl. Wasserentnahmegebühr (Nettopreis) ohne Samtgemeinde Dransfeld, Gemeinde Staufenberg und den Ortsteilen Clauen und Bründeln in der Gemeinde Hohenhameln 1,48 €/m³

3. Absatz
ab 01.01.2010
Arbeitspreis je Kubikmeter (m³) inkl. Staatl. Wasserentnahmegebühr (Nettopreis) für die Gemeinde Staufenberg  2,25 €/m³

§ 2
Die Anlage III wird entsprechend der Änderung zu Anlage II geändert.

§ 3

Die vorgenannten Änderungen treten mit Wirkung vom 01.01.2010 in Kraft.

Peine, 11.12.2009

Wasserzweckverband Peine

WoltersVerbandsgeschäftsführer BaasVorsitzender der Verbandsversammlung

Die Ergänzenden Bestimmung über die Lieferung und Abrechnung von Wasser zu den Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) können beim Wasserzweckverband Peine, Horst 6, 31226 Peine, eingesehen oder bei Bedarf schriftlich angefordert werden.
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