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Verkehrsbeeinträchtigungen durch Baum- und Strauchbewuchs

14.09.2020

Verkehrsbeeinträchtigungen durch Baum- und Strauchbewuchs

(Schellerten) Die Gemeinde Schellerten weist wegen Verkehrsbeeinträchtigungen durch Baum- und Strauchbewuchs auf § 3 Nr. 2 der Verordnung zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Schellerten vom 31.03.2014 hin.

Danach müssen die auf Straßen überhängenden, lebenden Äste und Zweige von Bäumen und Sträuchern über Geh- und Radwegen bis zu einer Höhe von 2,50 m und über Fahrbahnen und Parkspuren bis zu einer Höhe von 4,50 m beseitigt werden. Überhängende trockene Äste und Zweige sind vollständig zu entfernen. 

Nach § 11 dieser Verordnung handelt ordnungswidrig nach § 59 Abs. 1 Nds. NPOG, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Geboten oder Verboten der §§ 3 - 9 dieser Verordnung zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße gem. § 59 Abs. 2 Nds. NPOG geahndet werden.

 

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