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Genehmigung der 24. Änderung des Flächennutzungsplans

02.11.2016

Genehmigung der 24. Änderung des Flächennutzungsplans

Rathaus der Gemeinde Schellerten (Foto: Lindinger)
Rathaus der Gemeinde Schellerten (Foto: Lindinger)
(Schellerten) Die 24. Änderung des Flächennutzungsplans ist nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft getreten.

Die vom Rat der Ge­mein­de Schellerten in sei­ner Sit­zung am 20.06.2016 ein­schließ­lich Be­grün­dung und Umweltbericht be­schlos­se­ne 24. Än­de­rung des Flä­chen­nut­zungs­plans wur­de vom Land­kreis Hil­des­heim mit Ver­fü­gung vom 28.09.2016 (Az. (910) 15-11-50) gem. § 6 Baugesetzbuch (BauGB) ge­neh­migt.

Die räumlichen Geltungsbereiche der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes umfassen Flächen in der Feldmark nordwestlich der Ortschaft Bettmar sowie nordwestlich der Ortschaft Oedelum.

Die Geltungsbereiche der 24. Änderung des Flächennutzungsplans sind in dem neben-stehenden Übersichtsplan schwarz (fett) umrandet.

Mit der Be­kannt­ma­chung der Genehmigung im Amtsblatt für den Landkreis Hildesheim wird die 24. Än­de­rung des Flä­chen­nut­zungs­plans wirk­sam.

Die 24. Än­de­rung des Flä­chen­nut­zungs­plans ein­schließ­lich Be­grün­dung mit Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung kann im Bau­amt des Rat­hau­ses der Ge­mein­de in Schellerten, Bauamt, Rathausstraße 8, 31174 Schellerten, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

 

Öffnungszeiten sind:

Montag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Dienstag geschlossen

Mittwoch von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.30 Uhr

Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

 

Berufstätigen gibt die Verwaltung die Möglichkeit, die Planunterlagen auch außerhalb der Öffnungszeiten nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel. 05123 / 401 – 0) einzusehen. Über den In­halt der 24. Änderung des Flächennutzungsplans ein­schließ­lich Be­grün­dung mit Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung kann Aus­kunft ver­langt werden.

Der Bebauungsplan einschließlich der Begründung werden auch auf nachfolgend verlinkter Webseite der Gemeinde Schellerten als PDF-Dokumente zum Herunterladen auf den Computer des Nutzers angeboten.

Bauleitpläne

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Auf die nachfolgend genannten Rechtsfolgen wird gem. § 215 Abs. 2 BauGB (v. 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) hingewiesen:
Un­be­acht­lich wer­den
1. ei­ne nach § 214 Abs. 1, Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB be­acht­li­che Ver­let­zung der dort be­zeich­ne­ten Ver­fah­rens- und Formvorschriften
2. (nicht zu­tref­fend)
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 be­acht­li­che Män­gel des Ab­wä­gungs­vor­gangs,
wenn sie nicht in­ner­halb von 1 Jahr seit dieser Be­kannt­ma­chung der 24. Än­de­rung des Flä­chen­nut­zungs­plans schriftlich gegenüber der Ge­mein­de un­ter Dar­le­gung des die Ver­let­zung be­grün­den­den Sach­ver­halts geltend gemacht worden sind.

 

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