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Hundesteuer Festsetzung

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Hundesteuer Festsetzung

Nr. 99102013002000

Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

Zusätzliche Informationen der Gemeinde Schellerten:

Allgemeine Informationen:

Jede*r Hundehalter*in ist verpflichtet, ihren*seinen Hund beim Fachdienst Finanzen, schriftlich anzumelden. Diese Anmeldung kann auch digital erfolgen.


Welche Gebühren fallen an?

Erster Hund: 60 €/Jahr

Zweiter Hund: 90 €/Jahr

jeder weitere Hund 120 €/Jahr

gefährliche Hunde 400 €/Jahr

 

Rechtsgrundlagen:

 

Was sollte ich noch wissen?

Die Hundesteuersatzung sieht regelmäßig die Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung der Gemeinde Schellerten.

Seit dem 01.08.2022 gilt der Tatbestand des „gefährlichen Hundes“ nach § 4 der Satzung der Gemeinde Schellerten. Die Gefährlichkeit wird ausschließlich durch die nach § 7 des NHundG benannten Stellen festgestellt.

Die An-/Abmeldung eines Hundes bei der Gemeinde Schellerten ersetzt nicht die An-/Abmeldung im Niedersächsischen Hunderegister.

Weitere Informationen können Sie auch unserem Faltblatt entnehmen:

 

Folgende Formulare stehen Ihnen für die An-/Abmeldung zur Verfügung:

Anmeldung als pdf-Dokument

Anmeldung digital

Abmeldung ald pdf-Dokument

Abmeldung digital

Für einen Umzug innerhalb der Gemeinde unter Mitnahme eines Hundes reicht es, dem Fachdienst Finanzen einen Nachricht über das Kontaktformular zukommen zu lassen. Ein gesonderter Vordruck ist nicht notwendig.

Für einen Umzug innerhalb der Gemeinde ohne Mitnahme des Hundes verwenden Sie bitte das digitale Formular Hundehaltung Abmeldung und übersenden Sie uns die Hundesteuermarke(n).

Verziehen Sie unter Mitnahme Ihres Hundes aus dem Gemeindegebiet, nutzen Sie bitte das digitale Formular Hundehaltung Abmeldung und übersenden Sie uns die Hundesteuermarke.

Sollte Ihr Hund eingegangen oder abgegeben worden sein, nutzen Sie bitte ebenfalls das digitale Formular Hundehaltung Abmeldung und übersenden Sie uns die Hundesteuermarke.

 

Welche Unterlagen müssen dem Antrag auf Anmeldung eines Hundes beigefügt werden?

  • Ihre persönlichen Daten
  • Angaben zur Rasse des Hundes mit Foto/Lichtkopie des Hundepasses
  • Wurfdatum, Alter und Geburtsjahr des Hundes
  • Datum der Aufnahme des Hundes in den eigenen Haushalt
  • Name, Vorname, Geburtsdatum der im Haushalt weiteren vorhandenen volljährigen Personen
  • Chip-Nummer des Hundes
  • Versicherungsbescheinigung über die Tierhaftpflichtversicherung
  • Daten zum Vorbesitzer, wenn Sie den Hund in Ihren bereits bestehenden Haushalt aufgenommen haben
  • Sofern bereits weitere Hunde im Haushalt vorhanden sind die Nummern der Hundesteuermarken der Hunde
  • Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes nach § 7 Niedersächsisches Hundesteuergesetz
  • Nachweis der Anmeldung im Niedersächsischen Hunderegister

 

Wann muss ich die Hundesteuer zahlen?

Die Hundesteuer ist grundsätzlich vierteljährlich (15.02., 15.05.,15.08. und 15.12. eines jeden Jahres) fällig. Auf Antrag kann die Zahlung jedoch auch einmalig im Jahr erfolgen. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit Hilfe des Kontaktfomulars mit uns in Verbindung.

  

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

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