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An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen - Pflanzenschutzamt.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.