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Welche Unterlagen werden benötigt?
- gemeinsames Veterinärdokument für die Einfuhr (GVDE) nach Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 136/2004 mit Verfahren für die Veterinärkontrollen von aus Drittländern eingeführten Erzeugnisse an den Grenzkontrollstellen der Gemeinschaft
- Veterinärbescheinigung
- gegebenenfalls Einfuhrgenehmigung
- einzuführende Ware