Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten.
Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Herstellung, Lagerung und Einsatz von Fischmehl, fischmehlhaltigen Futtermitteln, Blutprodukten oder Blutmehlen, Di- und Tricalciumphosphaten sind genehmigungspflichtig.