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Was sollte ich noch wissen?
Jeder Sachverständige hat vor der öffentlichen Bestellung und Vereidigung seine Eignung als Sachverständiger hinsichtlich
- seiner persönlichen und beruflichen Unabhängigkeit sowie Unparteilichkeit,
- seiner wirtschaftlichen Verhältnisse,
- seiner persönlichen Zuverlässigkeit
nachgewiesen und seine besondere Sachkunde in dem Bestellgebiet unter Beweis gestellt.