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Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei den zuständigen Stellen können Sie eine Übersicht der für die Approbationserteilung erforderlichen Unterlagen anfordern.
Notwendig sind die gemäß § 4 der Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO) und § 63 der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) erforderlichen Unterlagen. Sie können ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Behörde gerichtet werden.