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Bebauungsplan Nr. 02-09 "Hopsfeld III" - Wiederholung öffentliche Bekanntmachung

(Bettmar) Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 3.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) in der zuletzt geltenden Fassung hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Schellerten am 14.03.2022 die öffentliche Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Planbereich befindet sich im Norden der Ortschaft Bettmar nördlich der Hildesheimer Straße (Bundesstraße 1) sowie beiderseits der Straße „Hopsfeld“.

Er wird nebenstehend im Maßstab 1:5.000 dargestellt.

 

Ziel und Zweck der Planung

Entsprechend der Darstellung des Flächennutzungsplanes soll nordwestlich der Turnhalle eine Abrundung der Ortslage Bettmar erfolgen. Dadurch kann ein entsprechender Bedarf an Wohnbaugrundstücken in der Ortschaft gedeckt werden, nachdem hier keine Baugrundstücke mehr verfügbar sind. In diesem Zusammenhang soll das östlich angrenzende Dorfgebiet in seiner Funktions- und Entwicklungsfähigkeit auch gegenüber der neuen Wohnbebauung gesichert werden. Die Bedarfsermittlung wird in der 27. Flächennutzungsplanänderung als Grundlage für den vorliegenden Bebauungsplan dargestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 02-09 „Hopsfeld III“ mit Begründung, Umweltbeitrag sowie Schallgutachten wird gemäß § 3 (2) BauGB wird in der Zeit

 

vom 04.07.2023 bis einschließlich 04.08.2023

 

zur Unterrichtung und Erörterung im Rathaus der Gemeinde Schellerten, Bauamt, Rathausstraße 8, 31174 Schellerten, während der Sprechzeiten

 

Montag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag  von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 
und nach Vereinbarung öffentlich ausgelegt.

Sämtliche das Verfahren betreffende Unterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde Schellerten im Bereich Bauleitplanung und das Portal des Landes Niedersachsen einsehbar.

Zum Verfahren liegen in Bezug auf den Bebauungsplan zu den Schutzgütern:

  • Mensch und Gesundheit
  • Tiere und Pflanzen
  • Geologie Boden
  • Wasser
  • Luft und Klima
  • Landschaft

 

folgende Gutachten bzw. Untersuchungen vor:

  • Umweltbericht
  • Schallgutachten


Umweltbezogene Stellungnahmen liegen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu folgenden Themen vor:

  1. Bodenschutz
  2. Artenschutz (evtl. Feldhamster)
  3. Begrünung
  4. Immissions- und Emissionsschutz
  5. mögliche Bodenbelastung durch nicht ausgeschlossene Kampfmittel

 
Der Planentwurf mit Begründung, Umweltbeitrag sowie Schallgutachten kann von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich (z.B. Briefpost, Kontaktformular, Fax oder in sonstiger Weise in geschriebener Form) oder mündlich während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.


Eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. –vorprüfung wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nicht durchgeführt.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.


22.06.2023 
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