Flächennutzungsplan 27. Änderung - Wiederholung öffentliche Bekanntmachung
(Bettmar) Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 3.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) in der zuletzt geltenden Fassung hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Schellerten am 14.03.2022 die öffentliche Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Planbereich befindet sich im Norden der Ortschaft Bettmar nördlich der Hildesheimer Straße (Bundesstraße 1) sowie beiderseits der Straße „Hopsfeld“.
Er nebenstehend wie folgt im Maßstab 1:5.000 dargestellt.
Ziel und Zweck der Planung
Nachdem eine Erweiterung der Gemeinbedarfsnutzung nördlich der Turnhalle nicht mehr vorgesehen ist, soll dieser Bereich für eine allgemeine Nutzbarkeit zur Verfügung gestellt werden. Er wird als gemischte Baufläche ausgewiesen, der einen Übergang darstellen soll zwischen dem östlich angrenzenden Dorfgebiet und der nunmehr westlich und nordwestlich der Turnhalle vorgesehenen Wohnbaufläche. Zusätzlich wird im Nordosten eine Grünfläche für einen Reitplatz dargestellt, auf dem Pferde bewegt werden sollen, die im südlich angrenzenden Dorfgebiet stehen. Parallel zu dieser Flächennutzungsplanänderung wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
Der Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbeitrag wird gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit
vom 04.07.2023 bis einschließlich 04.08.2023
zur Unterrichtung und Erörterung im Rathaus der Gemeinde Schellerten, Bauamt, Rathausstraße 8, 31174 Schellerten während der Sprechzeiten
Montag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Mittwoch | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Donnerstag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr |
Freitag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
und nach Vereinbarung öffentlich ausgelegt.
Sämtliche das Verfahren betreffende Unterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde Schellerten im Bereich Bauleitplanung und das Portal des Landes Niedersachsen einsehbar.
Zum Verfahren liegen in Bezug auf den Bebauungsplan zu den Schutzgütern:
- Mensch und Gesundheit
- Tiere und Pflanzen
- Geologie Boden
- Wasser
- Luft und Klima
- Landschaft
folgende Gutachten bzw. Untersuchungen vor:
- Umweltbericht
Umweltbezogene Stellungnahmen liegen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu folgenden Themen vor:
- Bodenschutz
- Artenschutz (evtl. Feldhamster)
- Begrünung
- Immissions- und Emissionsschutz
- mögliche Bodenbelastung durch nicht ausgeschlossene Kampfmittel
Der Planentwurf mit Begründung und Umweltbeitrag kann von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich (z.B. Briefpost, Kontaktformular, Fax oder in sonstiger Weise in geschriebener Form) oder mündlich während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. –vorprüfung wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nicht durchgeführt.
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.