Bebauungsplan Nr. 10-10 "Schellerten-West" in Kraft getreten
Der Rat der Gemeinde Schellerten hat in seiner Sitzung am 18.03.2019 die im beschleunigten Verfahren nach § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellte 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10-10 "Schellerten-West" (Ortschaft Schellerten) gem.§ 10 Abs. 1 des BauGB vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634), sowie gem. § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NkomVG) vom 17.12.2010, in der derzeit geltenden Fassung, als Satzung einschließlich der Begründung beschlossen. Ebenso wurde die im Zuge der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10-10 "Schellerten-West" vorgenommene 7. Berichtigung des Flächennutzungsplans mit Erläuterung beschlossen.
Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10-10 "Schellerten-West" wurde ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt, weil sich durch die Änderung keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt ergeben.
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB, in der derzeit geltenden Fassung, bekanntgemacht
Die Änderung des Bebauungsplans wurde gemäß § 13 a des BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung sowie von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wurde abgesehen.
Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10-10 "Schellerten-West" umfasst Flächen im Westen der Ortschaft Schellerten südlich des bestehenden Einkaufsmarktes östlich der Straße "Über der Wasserfurche". Der Geltungsbereich ist im nachstehenden Übersichtsplan "schwarz" umrandet.
Die 2. Änderung desBebauungsplans Nr. 10-10 "Schellerten-West" ist mit der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Hildesheim am 22. Mai 2019 in Kraft getreten.
Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10-10 "Schellerten-West" sowie die Begründung und die 7. Berichtigung des Flächennutzungsplans mit Erläuterung können im Rathaus der Gemeinde Schellerten, Bauamt, Rathausstraße 8, 31174 Schellerten während der folgenden Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden:
Montag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr | sowie von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Mittwoch | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr | |
Donnerstag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr | sowie von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr |
Freitag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Über den Inhalt der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10-10 "Schellerten-West" einschließlich der Begründung, sowie über die 7. Berichtigung des Flächennutzungsplans kann von jedermann Auskunft verlangt werden.
Unbeachtlich werden
- eine nach § 214 Abs. 1, Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
- eine unter Berücksichtigung des§ 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10-10 "Schllerten-West" schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634), über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach §§ 39-42 BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgerechter Geltendmachung wird hingewiesen.