Bebauungsplan Nr. 10-05 "Schellerten-Süd/B", 3. Änderung in Kraft getreten
(Schellerten) Der Rat der Gemeinde Schellerten hat in seiner Sitzung am 04.07.2022 den im beschleunigten Verfahren nach § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellten Bebauungsplan Nr. 10-05 „Schellerten-Süd/B", 3. Änderung (Ortschaft Schellerten) gem. § 10 Abs. 1 des BauGB vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBl.I S. 4147), sowie gem. § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NkomVG) vom 17.12.2010, in der derzeit geltenden Fassung, als Satzung sowie die Begründung beschlossen.
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB, in der derzeit geltenden Fassung, bekanntgemacht.
Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wurde abgesehen. Der Bebauungsplan Nr. 10-05, 3. Änderung wurde ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt, weil sich durch die Änderung keine wesentlich nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt ergeben.
Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes Nr. 10-05 „Schellerten-Süd/B", 3. Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des Kindergartens „Die Rübenwichtel“ zu schaffen.
Der räumliche Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10-05 „Schellerten Süd/B“ umfasst Flächen in zentraler Ortslage der Ortschaft Schellerten, zwischen „Dorfstraße“ und „Junkerstraße“. Der räumliche Geltungsbereich des B-Planes Nr. 10-05, 3. Änderung ist in der nebenstehenden Karte durch dicke, schwarze Umgrenzung gekennzeichnet.
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Hildesheim tritt der Bebauungsplan Nr. 10-05 „Schellerten Süd/B“ 3. Änderung in Kraft.
Der Bebauungsplan Nr. 10-05 „Schellerten Süd/B“, 3. Änderung sowie die Begründung können im Rathaus der Gemeinde Schellerten, Bauamt, Rathausstraße 8, 31174 Schellerten während der folgenden Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden:
Montag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Mittwoch | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Donnerstag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr |
Freitag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Über den Inhalt des Bebauungsplans Nr. 10-05 „Schellerten Süd/B“, 3. Änderung einschließlich der Begründung kann Auskunft verlangt werden.
Wichtiger Hinweis zur Einsichtnahme während der Corona-Pandemie:
Eine Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung (Tel. 0 51 23 - 401-0) oder auf Anfrage Kontaktformular möglich. Bei Betreten der Verwaltung besteht eine Maskenpflicht, d.h. es muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, und es muss ein Sicherheitsabstand von 1,5 m zu anderen Personen eingehalten werden.
Ebenso kann der Plan auf dieser Internetseite im Bereich Bauleitplanung eingesehen werden.
Unbeachtlich werden
- eine nach § 214 Abs. 1, Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bebauungsplans Nr. 10-05 „Schellerten Süd/B“, 3. Änderung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach §§ 39-42 BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgerechter Geltendmachung wird hingewiesen.